Muß ich den Nachbarn auf mein Grundstück lassen damit er an sein Haus arbeiten verrichten kann?

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Nach dem sogenanten Hammerschlag und Leiterrecht, verankert im Nachbarschaftsrechtsgesetz, hat ein Nachbar das Recht benachbarte Grundstücke zu betreten, wenn er sonst nicht anders notwendige Arbeiten an seinem Grundstück/Haus verrichten kann. Das geht aber nicht nach belieben und erst nach vorheriger schriftlicher Anzeige des Nachbarn. Darin müssen die Arbeiten benannt werden, welche ausgeführt werden sollen/müssen. Auch die Dauer der Arbeiten muss benannt werden und diese müssen sich auf die geringste Beeinträchtigung des anderen Grundstückes beschränken. Außerdem muss der Nachbar das fremde Grundstück nach "Benutzung" wieder in den Urzustand versetzen.

In der Gemeinde muss es einen Schlichter geben. An den solltest Du Dich wenden.

du musst ihn darauf lassen wenn er an der Fassade oder Fenster zu tun hat, Baurecht

wenn ihr ihnen entgegen kommt ist es bestimmt besser,die alten einheimischen sind böse und gemein,macht gute miene zum bösen spiel