Muß ich den Nachbarn auf mein Grundstück lassen damit er an sein Haus arbeiten verrichten kann?
Leider sind wir von Hannover aufs Land gezogen und haben uns ein kleines Haus gekauft. Wäre alles wunderbar wenn diese "einheimischen" Nachbarn nicht wären. Nun geht unser Grundstück bis an sein Haus. Wenn am Haus was zuarbeiten ist geht er und auch andere Einheimische auf dieses Grundstück. Es ist nur ca 2m breit, so wie früher immer gebaut wurde. Er sagte das ihm das Grundstück auch zur Hälfte gehöre, habe aber vom Katasteramt die Bestätigung das es eben unsers ist. Muß dazu sagen das diese Menschen sehr bösartig sind und mir sogar verboten haben meine Mülltonne dorthin zustellen. Sonst wäre es mir egal wenn die arbeiten auf dem Grundstück vornehmen. Wäre schön wenn jemand darüber Bescheid weiß Danke erstmal die Knitterliese
4 Antworten
Nach dem sogenanten Hammerschlag und Leiterrecht, verankert im Nachbarschaftsrechtsgesetz, hat ein Nachbar das Recht benachbarte Grundstücke zu betreten, wenn er sonst nicht anders notwendige Arbeiten an seinem Grundstück/Haus verrichten kann. Das geht aber nicht nach belieben und erst nach vorheriger schriftlicher Anzeige des Nachbarn. Darin müssen die Arbeiten benannt werden, welche ausgeführt werden sollen/müssen. Auch die Dauer der Arbeiten muss benannt werden und diese müssen sich auf die geringste Beeinträchtigung des anderen Grundstückes beschränken. Außerdem muss der Nachbar das fremde Grundstück nach "Benutzung" wieder in den Urzustand versetzen.
In der Gemeinde muss es einen Schlichter geben. An den solltest Du Dich wenden.
du musst ihn darauf lassen wenn er an der Fassade oder Fenster zu tun hat, Baurecht
wenn ihr ihnen entgegen kommt ist es bestimmt besser,die alten einheimischen sind böse und gemein,macht gute miene zum bösen spiel