Muss ich den Betrag der mietminderung auf ein Konto behalten?

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Ich mache ja ab dem 1.7.14 eine mietminderung von 120€ vornehme, wollte ich wissen, ob ich das Geld auf ein Konto behalten muss, wo es sicher ist. Ich weis ja noch nicht, wie das ausgeht und ob der Vermieter das Geld evtl zurück fördern kann

Das Geld sollte man auf jeden Fall an die Seite legen.

Wenn ein Mangel besteht und dieses dem Vermieter nachweislich gemeldet wurde, darf die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Mietminderung sollte z.B. der Mieterbund festlegen.

MfG

Johnny

Oh man, jetzt bin ich aus Versehen auf das Kreuz "Antwort beanstanden gekommen". Kann ich da was machen ?

@helga6943

Oh man, jetzt bin ich aus Versehen auf das Kreuz "Antwort beanstanden gekommen". Kann ich da was machen ?

Das macht erst mal nichts, der Support prüft die Beanstandung und wenn es kein Grund für eine Beanstandung gibt, wird die Antwort wieder freigegeben.

Für Dich hat es auch keine Konsequenzen, es sei denn Du würdest innerhalb kürzester Zeit viele unberechtigte Beanstandungen machen.

Genau so ist es! Du weißt nicht, wie es ausgeht, also halte den Betrag zur Verfügung.

das kannst Du halten, wie Du willst. Wird allerdings (z.B. gerichtlich) festgestellt, daß die Miete unberechtigt gemindert wurde, musst Du die ausstehenden Beträge unverzüglich nachzahlen. Ob die dann von einem Konto kommen oder aus Deinem Geldbeutel, ist egal.

Was bitte ist der Grund einer Mietminderung um 120,--€ ???? Als Vermieter würde ich mich wegen dieses Betrages nicht rumärgern. Entweder meinem Anwalt (bei Rechtsschutzversicherung) übergeben oder Dir die Kündigung schicken? Aber wie gesagt, Du schreibst ja den Grund nicht! Viele Mieter "drohen" mit Mietminderung!

Was bitte ist der Grund einer Mietminderung um 120,--€ ????

Ist doch egal bzw. nicht die Frage.

@anitari

Ja, genau so ist es! Ich habe schon einen triftigen Grund : Schimmel. Deswegen kann mir noch lange nicht gekündigt werden!

Besser wäre es. Ein Gericht könnte ja entscheiden das die Mietminderung ungerechtfertigt bzw. die Höhe unangemessen war.