Muss ich den Arbernehmer für einen Gerichtstermin freistellen?

11 Antworten

Dann kümmere du dich selbst um den Kunden oder sorge für eine Vertretung. Wenn dein AN krank wird, ist es doch auch nicht anders, oder?

Übrigens ist es schon irritierend, dass du als AG hier fragst, statt selbst zu entscheiden. Keine Führungsqualitäten?? Dein Angestellter hat bestimmt eine Vorladung, lass sie dir doch zeigen.

Dies war nicht die Frage! Der Kunde will keine Vertrettungm aber das tut hier nicht zu Sache!

Alle andere meine Qualifikationen u.ä. tut hier NICHTS zu Sache!

@Tanafuska

Nein??? Wirklich nicht??

Dann tust du mir Leid. Du hast hier in der Öffentlichkeit eine Frage gestellt und musst eben auch mit dieser Antwort vorlieb nehmen.

Ein Arbeitgeber sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft, sprich, wenn ein Angestellter krank wird oder einen sehr wichtigen Termin hat, dann musst du dich darum kümmern. Immerhin weißt du ja jetzt Bescheid, was morgen ist. Wie hättest du denn gehandelt, würde er dich morgen früh anrufen und sagen, dass er krank ist??? So kannst du eben noch die Zeit nutzen, die du hast.

Da hast du Zeit genug, dich darauf einzustellen und den Kunden anzurufen, evtl. mit ihm einen anderen Termin vereinbaren.

Muss ich dir wohl zeigen, wie du deine Firma führen sollst?

@rhapsodyinblue

Danke für den Rat!

Ich hoffe es geht Dir jetzt besser :)

@Tanafuska

Danke der Nachfrage, mir ging es nie schlecht. Im Gegenteil, ich bin froh eine sehr solide, tüchtige, flexible Arbeitgeberin zu haben, die ich auch "meine Freundin" nennen darf.

Schönen Tag.

@rhapsodyinblue

Hallo rhapsodyinblue, warum musst du den Fragesteller denn persönlich angreifen und u.a. seine Führungsqualitäten anzweifeln? gutefrage.net ist doch für Fragen da! Ich finde es besser, sich vor einer Entscheidung zu erkundigen, was rechtens ist. Einen Chef, der einfach NEIN sagt, ohne sich zu informieren, finde ich weitaus schlimmer!

@rhapsodyinblue

@rhapsodyinblue: Jeder fragt etwas mit einer gewissen Erwartungshaltung (nämlich: ICH HABE RECHT und frage nur "vorsichtshalber" noch mal nach). Das rächt sich oft, wenn dann die Antworten NICHT so ausfallen, wie man sich das vorgstellt hat. Passiert mir auch, aber damit muss man umgehen können. Ich finde Deine Antwort gut. Selbstständig kommt nämlich von SELBST und das STÄNDIG. DH

@sabo2706

Danke sabo2706

So sehe ich das auch.

Ich denke schon dass Sie das müssen. So kurzfristig ist das aber auch ein unding. Ich musste auch einmal zu einem Gerichtstermin und habe es als selbstverständlich gesehen, sofort zu meinem Cheff zu gehen und ihm das mitzuteilen.

Wenn die Person zurück ist, können sie ihn aber einen schönen einlauf geben, und eine Abmahnung, wenn sie wegen ihm einen Kundenverlieren ist das gerechtfertigt.

Papperlapapp.....er könnte auch krank werden oder sich ein Bein auf dem Weg zum Arbeitsplatz brechen. Da verliert er auch diesen Kunden, wenn sich der Chef nicht selbst darum kümmert.

@rhapsodyinblue

@rhapsodyinblue:

Papperlapapp.....

Na sag mal, was hast du denn für einen Ton drauf? Irgendwie sind deine Kommentare alle an der Grenze zur Beleidigung. Schalt mal einen Gang runter! Man kann seine Meinung auch vertreten, wie alle anderen, ohne andere so anzugreifen.

@Andrea1964

Dein Kommentar klingt aber böse...., im übrigen ist das Wort "Papperlapapp" keineswegs beleidigend. Es gibt sogar eine Kneipe mit diesem Namen "Papperlapapp" hier bei uns. Sind dann alle beleidigt??

Schalte du mal einen Gang runter und die Finger still. Hier greift niemand jemanden an und wie du schon schön schreibst - man kann seine Meinung vertreten.

Also sei so gut und spiele nicht den Moralapostel.

Habe folgendes gefunden: http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1047_freistellung-von-der-arbeit-wann-mitarbeiter-anspruch-auf-bezahlte-freistellung-haben/

Einen Mitarbeiter, der als Zeuge geladen wird, müssen Sie nur dann bezahlt freistellen, wenn das Erscheinen im öffentlichen Interesse ist. Muss Ihr Mitarbeiter in eigener Sache vor Gericht erscheinen (z. B. als Kläger oder Angeklagter), brauchen Sie ihn nicht bezahlt freizustellen (BAG, 8. 12. 1982, 4 AZR 134/80).

Da geht es aber um die Bezahlung. Das ist ja wieder was andres

Zusatz: Hier geht es aber um bezahlte Freistellung, ansonsten lies bitte den Beitrag von Andreaslpz. Ich denke mal du musst ihn unbezahlt bei Gerichtsverhandlung in eigener Sache freistellen, ansonsten bezahlt.

Wenn der AN eine schriftliche Form der Vorladung hat, muss er auf jeden Fall freigestellt werden. Das Gericht ordnet an und man muss dem folgen. Der Verdienstausfall wird vom Gericht getragen, den zahlt nicht der Arbeitgeber. Aber mir erscheint die Terminsetzung doch ziemlich kurzfristig. In der Regel werden die Zeugeneinladungen früh genug verschickt! Da würde ich mal nachfragen!

Auf Kunden die Dich erpressen, solltest Du verzichten.