Muss ich den Arbeitgeber in Kenntnis setzen wann ich in Rente rausgehe wenn ich aber trotz Rente weiterarbeiten will und Über was muss ich ihn informieren?

4 Antworten

Rente und voll arbeiten, geht nicht. Da Ihr Arbeitgeber auch Rentenbeiträge abführt, würden Sie bald Ärger mit der RV bekommen.

Teilzeit und Renten betrag 144e. Die RV hat mir gesagt das ich weiterarbeiten darf so viel ich will.

@EFTychia

Nun gut, dass stand so nicht in der Frage. Gehen Sie ins Personalbüro, dort können Sie das klären.

@Kamihe

Danke dir

Beide Aussagen sind leider falsch :-(

Natürlich kann man neben der Rente voll arbeiten - wer soll das verbieten? Bei einer vorzeitigen Rente muss man allerdings Rentenkürzung in Kauf nahmen, wenn der Hinzuverdienst die Freigrenze von 6300 € übersteigt.

Ärger mit der Rentenversicherung bekommt der Arbeitgeber nicht, wenn er RV-Beiträge abführt - bei einem vorzeitigen Altersrentner muss er das sogar, bei einem Regelaltersrentner kann dieser das freiwillig wählen, um die künftige Rente zu erhöhen.

Wenn du Vollrentner bist (egal ob vorzeitiger Altersrentner oder Regelaltersrentner) muss der Arbeitgeber das wissen, denn er muss dich entsprechend anmelden und das bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Vorzeitige Altersrentner zahlen weiterhin RV-Beiträge, wodurch sich ihre spätere Regelaltersrente erhöht. Sie müssen jedoch Rentenkürzungen in Kauf nehmen, wenn sie mehr als 6300 € im Jahr hinzuverdienen - oder sie beantragen von vornherein nur eine Teilrente und arbeiten anteilig weiter.

Regelaltersrentner sind beitragsfrei in der RV, können aber auf diese Freiheit verzichten und mit ihrem Beitrag die künftige Rente jeweils ab dem 01.07. des Folgejahres erhöhen. Der Hinzuverdienst ist unschädlich für die Rente, es gibt keine Kürzung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie ich deinen weiteren Kommentaren entnehme, beziehst du die Regelaltersrente. Dann trifft für dich der letzte Absatz zu.

Wenn du es versäumst, deinem Arbeitgeber zu informieren, wird die Krankenkasse das tun, denn dann wäre deine Beitragsklasse und Beitragsgruppe falsch. Der Arbeitgeber muss eine neue DÜVO-Meldung abgeben.

Dass du - und wann - du in Rente gehst, aber weiterhin deine Dienste der Firma anbietest und weiter arbeiten möchtest.
Das Weitere erfährst du vom Chef.

was meinst du mit Das Weitere erfahre ich vom Chef?

Er wird entweder sagen- bleib zu Hause und genieße die Freizeit oder er wird sagen, an welchen Tagen und wann er dich gebrauchen kann. Teilzeit , ich glaube bis 550 Euro grht.. Vollzeit ist nicht möglich, dann gibt es Ärger mit der Rentenversicherung, da er da ja Beiträge abführen muss, dein Konto aber abgeschlossen ist, wenn du Rente beziehst. Alternativ kannst du weiter voll arbeiten, dann gehst du später in Rente. Denn diesen Tag kannst du ja mehre Jahre nach hinten schieben.Und all das überleg dir gut und sprich mit dem Chef.

@Userhm

die bei Rv haben mir nicht gesagt das ich weiterarbeiten kann und ich den AG nur darüber informieren soll ob ich möchte das er weiter die beiträge zahlen soll oder er sie mir auszahlt

@EFTychia

``das ich nicht weiterarbeiten kann``

@Userhm

Das Rentenkonto ist nicht geschlossen und als Regelaltersrentner kann er unbegrenzt hinzuverdienen. Er ist zwar beitragsfrei in der RV, kann aber darauf verzichten und erhöht damit seine künftige Rente.

@EFTychia

Dann bist du Regelaltersrentener, kannst unbegrenzt hinzuverdienen und bist beitragsfrei. Du kannst aber auf die Beitragsfreiheit verzichten und weiterhin einzahlen, damit erhöhst du deine Rente jeweils zum 01.07. des Folgejahres. Das meint der Arbeitgeber mit weiter zahlen oder auszahlen.

Dann hast du die Rente bereits eingereicht , dein Konto wird geschlossen. Jetzt kannst du aber noch bis 550,- Euro zusätzlich zur Rente verdienen, oder auch mehr, muss nur versteuert werden.

@Userhm

Ich bekomme eine ganz kleine Rente 144e. habe zwar das Rentenalter erreicht aber keine 35 Jahre Arbeit. vielleicht spielt das ja auch ne Rolle. möchte aber weiterarbeiten da ich ja von 144e schlecht leben kann

@EFTychia

Das mit den 35 Jahren spielt nur bei einer vorzeitigen Altersrente eine Rolle.

Du musst ihn darüber informieren, wann deine Rente beginnt, damit er die Meldung an die Krankenkasse als Einzugsstelle entsprechend schlüsseln kann. Außerdem braucht er deine Angabe, ob du weiterhin RV-Beiträge zahlen willst oder nicht.

Meine Tochter hat ihn darüber schriftlich informiert ,also schon geschehen .Er ist auch mit der Rentenversicheung in Kontakt getretten hat er gesagt. Mich intressiert mehr das was er am Telefon gesagt hat wegen der Kündigung

@EFTychia

Wenn du vor Beginn der Regelaltersrente in Rente gehen willst, musst du zum passenden Zeitpunkt kündigen. Dabei sind die Kündigungsfristen zu beachten.