Muss ich dem Unterhaltsvorschuss Amt sagen ob ich wieder mit dem Kindsvater zusammen bin obwohl wir getrennt wohnen?

9 Antworten

!!!!!Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt!!!!!!.

!!!!!!Der Elternteil, der Unterhaltsvorschuss für ein Kind beantragt, muss bei der Feststellung der Vaterschaft und dem Aufenthalt des anderen Elternteils mitwirken und alle Angaben auf dem Antragsvordruck machen. Weiter besteht die Verpflichtung, der Unterhaltsvorschusskasse alle wichtigen Änderungen mitzuteilen, die während der Antragsbearbeitung und später während der Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen auftreten!!!!!!!!. Solche wichtigen Änderungen sind zum Beispiel Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, eigene Eheschließung, Umzüge, Wohnortwechsel des Kindes.

Die Unterhaltsvorschusskasse ist verpflichtet zu prüfen, ob der andere Elternteil in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Kann er Unterhalt zahlen, fordert sie die Leistungen von ihm zurück.

Aus deinem eigenem Artikel!!  Da steht es,du musst es angeben!!  Lesen bitte da wo die!!!  Sind ;) 

Wenn die Allgemeinheit dich unterstützen muss, musst du auch wahrheitsgemäß über deine Verhältnisse Auskunft geben. So einfach ist das. Du bist mit dem Typen wieder zusammen und hast damit keinen Anspruch mehr, solltest du dieses verschweigen nennt sich der Straftatbestand Erschleichen von Mitteln. 

Danke, habe so eben eine Nachricht von einem Freund und gleichzeitig mein Rechtsanwalt bekommen. Er sagt folgendes: Das Jugendamt müssen Sie insbesondere benachrichtigen, wenn das Kind nicht mehr bei Ihnen lebt, Sie heiraten oder mit dem anderen Elternteil zusammen ziehen, Sie umziehen, Ihnen der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils bekannt wird, der andere Elternteil Unterhalt für das Kind zahlen will oder bereits zahlt, der andere Elternteil verstorben ist.

Dies kann man nachlesen und er nannte mir die Seite

Naja in dem Schreiben steht ganz klar, dass du dich melden sollst, wenn sich irgendwas hinsichtlich eurer Beziehung geändert hat, auch wenn ihr nicht zusammenzieht/ wohnt. Und wenn ihr von dem Geld lebst, das andere Menschen in Form von Steuern zahlen, dann musst du natürlich ehrlich sein, denn irgendwie muss man ja feststellen, ob jmd Leistungen beziehen darf oder nicht. Wenn er sowieso nicht zahlen kann, dann gibt es ja sowieso keinen Grund zur Verheimlichung. Deine Privatsphäre musst du bzgl. solcher Angelegenheiten leider etwas einschränken, wenn du Leistungen beziehen willst.

Danke, habe so eben eine Nachricht von einem Freund und gleichzeitig mein Rechtsanwalt bekommen. Er sagt folgendes: Das Jugendamt müssen Sie insbesondere benachrichtigen, wenn das Kind nicht mehr bei Ihnen lebt, Sie heiraten oder mit dem anderen Elternteil zusammen ziehen, Sie umziehen, Ihnen der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils bekannt wird, der andere Elternteil Unterhalt für das Kind zahlen will oder bereits zahlt, der andere Elternteil verstorben ist.

Dies kann man nachlesen und er nannte mir die Seite

"Wie immer bitte ich zu allererst um vernünftige Antworten, keine Beleidigungen oder Vorwürfe."

Wass man! Dis Offenkundige Misstrauen beleidigt misch persönlich alta!

Nene, nur Spass, sorry^^


Entweder bekommt wirklich der allerletzte Schmarotzer soviel wie auch der bemühteste oder niemand etwas. So kann man es Handhaben.

Um auch nur ansazweise soetwas wie eine "gerechte" Verteilung zu schaffen, muss eben geprüft werden, wozu Daten notwendig sind.

Ob und wie notwendig die erhobenen/verlangten Daten nun sind lässt sich in dem bürokratischem Wirrwarr oft schwer bis garnicht durchschauen.

Ich möchte damit definitiv nicht behaupten, dass alles fair und richtig ist. Nur das Manches nötig ist.

Du kannst natürlich gegen diese Forderung klagen, solltest aber schon abwegen ob das der bestmögliche Schritt ist. Eine solche Verhandlung kann lang und zehrend sein.

Danke, habe so eben eine Nachricht von einem Freund und gleichzeitig mein Rechtsanwalt bekommen. Er sagt folgendes: Das Jugendamt müssen Sie insbesondere benachrichtigen, wenn das Kind nicht mehr bei Ihnen lebt, Sie heiraten oder mit dem anderen Elternteil zusammen ziehen, Sie umziehen, Ihnen der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils bekannt wird, der andere Elternteil Unterhalt für das Kind zahlen will oder bereits zahlt, der andere Elternteil verstorben ist.

Dies kann man nachlesen und er nannte mir die Seite

@jackyich

"...und alle Angaben auf dem Antragsvordruck machen. Weiter besteht die
Verpflichtung, der Unterhaltsvorschusskasse alle wichtigen Änderungen
mitzuteilen, die während der Antragsbearbeitung und
später während der Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen auftreten.
Solche wichtigen Änderungen sind zum Beispiel Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, eigene Eheschließung, Umzüge,
Wohnortwechsel des Kindes."

Dass ist recht offen gehalten.

guten morgen,

Du musst es auf jeden Fall angeben und auch wenn er in einer Privatinsolvenz ist kann er Unterhaltsverpflichtungen nach kommen weil das mit eingerechnet wird. 

Sprich mit dem Amt aber das wird dir sicherlich sagen das kein Anspruch besteht.

Trotzdem frohe Weihnachten .