Muss ich dem Sozialamt detailliert zeigen wofür ich mein Geld ausgebe?
Mein Sozialamtssachbearbeiter (mein Gott, was ein Wort) möchte von mir einen Ausdruck meiner Bestellungen bei Amazon. Bin ich verpflichtet dazu ihm diese zu geben, wenn ich ihm schon meine Kontoauszüge gegeben hab?
5 Antworten
Auch wenn du sie für deine Expertenthemen ausgibst...NEIN...
Du bekommst HarztIV und musst mit dem Regelsatz hinkommen. Da ist es egal, wofür du das ausgibst. Wenn du allerdings mehr haben willst, dann schon....muss alles nachgewiesen werden.
Nicht dafür, da bin ich mittlerweile Finanziell unabhängig und habe eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM zur Behandlung meiner Depressionen und meines ADHS erkämpft. Ich bin einer von 270 legalen Kiffern in Deutschland. Aber danke für deine Hilfreiche Antwort :)
Da Du eine pauschalirte Leistung bekommst, geht es Deinen Sachbearbeiter Null Komma Nichts an, wie Du Dein Geld ausgibst. Übrigens musst Du auch Kontoauszüge abgeben - es reicht, wenn Du sie vorlegst (es dürfen auch keine Kopien davon in Deiner Akte landen) und wieder mitnimmst.
Lies mal da:
http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/FAQ_node.html
Thema Datenschutz
Gern geschehen.
Hab grad gemerkt, dass ich in meiner Antwort ein ganz wichtiges Wort vergessen habe - sorry. Es muss natürlich heissen:
auch KEINE Kontoauszüge
???? Wenn denn regelmäßige Einkäufe getätigt vwerden, muß das Zeugs ja auch irgendwo hin und da die ja dank dem Herrn Schöder die Kosten und Lasten der Unkunft komplett bezahlen, wollen die vielleicht nur wissen, ob bald neue Räume hinzukommen, oder?
Kosten und Lasten der Unkunft komplett bezahlen
Du irrst - es werden nur die ANGEMESSENEN Kosten übernommen.
Das sehen die Gerichte aber anders und wenn, dann bezahlt doch das Jobcenter komplett und ohne wenn und aber den Umzug, die Schönheitsreparaturen, den Makler, die Besichtigungskosten, die fehlende Erstausstattung und gibt Darlehen und vieles mehr. Nunmal bitte nicht so skeptisch und ob ungezogen werden muß, darf ja auch gerne ggf. gerichtlich überprüft werden, oder?
Ich ziehe nicht um, sondern musste einfach Dinge für meine Wohnung kaufen. Und da ich ne Zeit lang keine Geldkarte hatte und meine Bank ca 40km entfernt ist und ich nicht sonderlich mobil bin, musste ich auch meine Lebensmittel da ordern (ja, das geht). Habe auch gelesen, ich könnte alle meine Dinge auf den Auszügen schwärzen, da das niemanden was angeht und diese Kontoauszugssache auch nur dem Punkt gilt, dass ich beweisen kann keine Nebeneinkünfte zu haben
@schleudermaxe
Das sehen die Gerichte aber anders
Das kann ja sein. Solange aber noch kein Urteil dazu vom BVG erlassen wurde, sind das alles Einzelfallentscheidungen.
ohne wenn und aber den Umzug
Nein. Lies da mal:
http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii.html
die fehlende Erstausstattung
Ja, aber hier bei uns bekommt man "nur" ca. 1000 Euro - was glaubst Du, was Du Dir davon kaufen kannst?
Darlehen
Muss vom Regelsatz zurückgezahlt werden.
vieles mehr.
Was denn?
??? Wer bitte ist denn der BVG? Für diese Angelegenheiten ist zuständig das BSG und derzeit verlieren doch alle Jobcenter die Verfahren zu den Kosten und Lasten für die Unterkunft, so lese ich jedenfalls die Literatur. Und die Sozialbedürftigen bekommen nicht 1.000 EUR, sie bekommen das was fehlt, auch ausgeurteilt. Alles doch ganz einfach und natürlich geschenkt und steuerfrei.
Das soll er mal schön begründen. Meiner Meinung nach geht ihn das garnichts an!
Wenn Du kein zusätzliches Geld verlangst, dann NEIN
Ja keine Ahnung, er hat irgendwas von Nachfragerecht oder so geredet. Hab ich meine Pflicht nicht mit dem Abgeben der Kontoauszüge getan? Hast du zufällig einen Paragraphen oder so auf den ich mich stützen kann?
Da nützt auch kein Paragraph....lass dich zum Vorgesetzten weiterleiten.
RICHTIG !!
Da nützt auch kein Paragraph....lass dich zum Vorgesetzten weiterleiten.
Das halte ich für ein Gerücht, die Verwaltung handelt nicht gegen ein Gesetz und nicht ohne ein Gesetz.
WELCHE ? Deine Aussage halte ich für ein Gerücht !
Ich auch. Es gäbe nicht so viele Klagen gegen Hartz-IV-Entscheidungen, bei denen der Kläger recht bekommt, wenn alle Verwaltungsentscheidungen gesetzlich unanfechtbar wären. Da ist auch viel Willkür im Spiel.
Der Sachbearbeiter sollte mal den Paragraphen zeigen, wo drin steht, dass er nachprüfen darf, wofür der Hilfebedürftige sein Geld ausgibt.
Vielen Dank :)