Muss ich dem Chef über Whatsapp antworten und darf er Hausbesuche tätigen?

12 Antworten

Nein, du musst ihm natürlich nicht bei WhatsApp antworten. Und dein Chef besucht dich zuhause, um zu kontrollieren ob du wirklich krank bist? Dem würd ich ja was erzählen...

Ein Arbeitgeber darf selbtverständlich persönlich überprüfen, ob ein Arbeitgeber wirklich krank ist, er wird das logischerweise allerdings nur dann tun, wenn es berechtigte Zweifel an der Krankschreibung gibt.

Er darf - wie jeder Mensch - unangekündigt anklingeln; man ist nicht verpflichtet zu öffnen, allerdings erhärtet sich damit natürlich der Verdacht, dass man gar nicht krank ist, was zur Kündigung führen kann.

http://www.lb-detektei.de/2015/02/ueberwachung-vom-arbeitgeber-bei-krankheit-erlaubt-oder-nicht-erlaubt.html

@dandy100

Dann schaltet er einen Vertrauensarzt ein, das ist das korrekte Vorgehen.

Machst Du hier in eigenem Interesse Werbung für Detektei, dass Du den Link xmal postest?

Wenn ein Chef einen kranken Arbeitnehmer aufsucht so signalisiert das Misstrauen gegenüber dem Arbeitnehmer, es ist nicht Aufgabe des Chefs den Spitzel in eigener Sache zu spielen (denken kann er was er will)

Ob ein kranker ArbN nun zu Hause ist oder nicht was will das schon heißen, vielleicht geht er zum Arzt, oder in die Apotheke, oder er macht einen guttuenden Spaziergang nach starker Grippe oder Erkältung (um sich in der wärmenden Sonne ohne Belastung durch den Arbeitsplatz zu erholen um wieder arbeitstüchtig sein zu können).

Oder jemand hat ein burnout (dann kann sich der chef richtig sorgen machen, da ist jemand ein halbes Jahr nicht da !!!- ) für so jemanden kann es hilfreich sein sich nicht in seiner Stube zu verkriechen, sondern langsam im Draussen wieder Spass zu finden

Der Schluss: kranker Arbeitnehmer häuslich abwesend - also Simulant - ist ein Fehlschluss und kein Gebrauch der Vernunft.

als Arbeitnehmer hat man die Pflicht die Krankheit zu melden - Bescheinigung des Arztes vorzulegen. Und wenn man krank ist, ist man krank. Man hat natürlich keine Pflicht dem ArbG auf eine whatsapp zu antworten. Man hat erst recht keine Pflicht dem Chef in Krankheit die Türe zu öffnen. Das wäre ja noch schöner, der Chef spielt Mediziner, Spitzel in eigener Sache - vielleicht will er ja demnächst noch beurteilen wie krank man ist und ob man nicht zur Arbeit gehen soll und woran man leidet, natürlich sagt man einem Chef (der einen entlassen kann, der Beurteilungen schreibt, der  eine Konkurrenzwelt mit anderen ArbN schafft) woran man leidet (wenn man total doof ist). Stell dir mal das Gegenteil vor, der Chef ist krank und du willst herauskriegen ob er tatsächlich krank ist und was er hat (dafür kriegst ne Watschen und wirst von ihm angemacht .. das geht dich ja einen feuchten Sch...Dreck an)

Die Antwort lautet : nein und nochmals nein und nie und nimmer

PS: es gibt nur eine denkbare mini Ausnahme (kein Besuch, eine telefonische Rückfrage des Chefs wenn man der einzige IT Spezialist ist, und durch kurze telefonische Auskunft der Firma helfen kann ... nach dem Motto ..das Problem liegt da und da, und das ist von dem erkrankten IT Spezialisten oder Systemadministrator oder EDV Menschen in Krankheit  eine Gutmütigkeit (da repariert man nichts - sondern gibt Firma wichtige Info / gleiches wenn man für die Firma einen riesen Auftrag ausgehandelt hat, und der droht schief zu gehen und man selbst ist der einzige Verhandlungspartner - das sind hier grosse Grenzfälle !! und da liegt goodwill des Kranken vor

Was ich ja immer noch schlimmer daran finde ist, das wenn ich mich Krankmelde nicht mal eine Antwort bekomme! 

Probleme gibt es in der Firma IMMER, wenn man danach geht, müsste ich dort einziehen oder dauerhaft telefonieren. Vertraglich ist gar nichts vorgeschrieben von wegen Telefonieren, helfen spontan vorbei kommen oder oder oder

Endlich mal eine arbeitsrechtlich korrekte Antwort statt dieser Detektei-Paranoia.

Dein Chef kann natürlich vorbeikommen, um dich zu besuchen.
Du musst ihn aber nicht rein lassen... was dann natürlich wieder Ärger geben dürfte.

Zwingen, ihm auf WhatsApp zu antworten, kann man dich nicht.
Es sei denn, das ist im Arbeitsvertrag geregelt - was ich mal stark bezweifel.
Und selbst wenn, brauchst du es nicht zu tun, wenn du krankgeschrieben bist.

Wenn du krankgeschrieben bist kommt dein Chef zu dir als Privatperson, wie jeder andere Besucher auch. Ich würde mich freuen und ihm einen Kaffee anbieten, über die Arbeit plaudern und zum Ausdruck bringen, wie sehr ich mich darauf freue, an den Arbeitsplatz zurück zu kehren.

Bei dir kann das ganz anders sein, solange du krank bist hast du keine Verpflichtungen deinem Chef oder deiner Firma gegenüber. Du musst weder antworten noch die Tür öffnen.