Muss ich das Jobcenter kontaktieren wegen Studium?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich beziehe mich mal sehr stark mit auf die Antwort von Isomatte.

Ich versteh schon, dass das alles ganz schön verwirrend ist für dich.

Noch mal zusammengefasst: bleibst du bei deiner Mutter gemeldet, dann gilt die Wohnung für 2 Personen -bezüglich Miethöhe und Fläche - alles wie bisher.

Anders ist, dass du mit Studienbeginn nicht mehr ALG II - anspruchs-berechtigt bist. Damit übernimmt das JC auch nicht deinen Mietanteil (wie bisher). Den musst du dann selbst aufbringen und zur Miete deiner Mum beisteuern -die bekommt ja nur noch die halbe Miete vom Amt.

Wenn du dich jetzt abmeldest bei deiner Mutter, dann kann - da stimme ich Isomatte voll zu - das Amt sagen, die Miete ist zu hoch, die Wohnung ist zu groß. Nach einer Übergangszeit von einem halben Jahr, in dem deine Mum Zeit hätte, sich eine kleinere Wohnung zu suchen, übernimmt das Amt nur noch die angemessene Höchstmiete für eine Person. Liegt die Miete darüber, muss der Mieter / ALG II-Bezieher die Differenz selber zahlen.

Bevor du jetzt Panik bekommst, würde ich dir vorschlagen, euch mal kundig zu machen, wieviel Miete eine Person mit ALG II  bei euch in der Kommune haben darf.
Wenn die Differenz zu eurer jetzigen Miete noch im Rahmen ist, dann könntest du ja darüber nachdenken, dennoch auszuziehen, dich also aus der Wohnung abzumelden. Wenn deine Mum dann nach einem halben Jahr den Differenzbetrag selber zahlen muss, kannst du sie ja ein bisschen unterstützen. Allerdings darf man so einen "Zuschuss" besser nicht dem JobCenter mitteilen, sonst wird das sofort wieder als Einkommen angerechnet. Es gibt da aber Möglichkeiten, dass da dann nix passiert.

Vorteil für dich wäre, du könntest am WE und in den Ferien bei deiner Mutter wohnen.

Zweite Variante: Du bleibst dort gemeldet und musst dann deine Miethälfte beisteuern. Zudem hast du auch noch die Kosten der Unterkunft in der Hochschulstadt.

Wenn du also bei Mutti wohnst und keinen Unterhalt von deinem Vater bekommst,  könntest du auf ca. 430 € + 188 € Kindergeld  kommen.

Das könnte schon ziemlich knapp werden, wenn du 1/2 Miete bei Mutter und Wohnheim davon bestreiten musst.

Wenn du nicht bei Mutter wohnst, kannst du bei einer angenommenen Miete von 200 € im Wohnheim auf ca.600 € + 188 € Kindergeld kommen, also 785 -790 € in der Summe.

Die Zahlen für das Bafög habe ich mal über den Bafögrechner genommen und als Angabe, dass du weder von Mutter noch von Vater Unterhalt bekommst.
Und habe einfach mal eine Miete angenommen für ein Wohnheimzimmer.
Wäre diese höher, würde sich auch das Bafög erhöhen.


Ich hoffe, ich habe das jetzt so erklärt, dass du verstanden hast, worum es geht.



sabiye 
Fragesteller
 28.07.2015, 14:50

Vielen Vielen Dank die antwort war sehr aufklärendd!!

Melden musst du es so oder so.

Am besten für dich ist wirklich der Vorschlag von Isomatte.

Melde dich um und du darfst dein ganzes Geld behalten. Deine Mutter bekommt dann weiterhin die komplette Miete für ihre Wohnung.

Wenn du das nicht tust, musst du von deinem Bafög die halbe Miete an deine Mutter zahlen.

Die Ummeldung ist schnell gemacht und besuchen darfst du deine Mutter trotzdem so oft und solange du willst.

Wenn ich n icht irre, kannst du auch das Kindergeld direkt an dich zahlen lassen, so dass auch dieses nicht deiner Mutter angerechnet wird.

sabiye 
Fragesteller
 28.07.2015, 13:22

Danke für die Antwort, wenn ich mich jedoch komplett ummelde, muss vielleicht ja wie auch Isomatte erläutert hat, eine neue Wohnung suchen?! :/

Georg63  28.07.2015, 13:44
@sabiye

kannst du nicht einfach das Wohnheim als Adresse anmelden?

Mitteilen müsst ihr das auf jeden Fall,dass sollte deine Mutter in einer schriftlichen Veränderungsmitteilung machen,diese findet man im Internet auf der Seite der Agentur für Arbeit / Jobcenter !

Ich würde mich bei deiner Mutter komplett abmelden,denn wenn du da noch gemeldet bist,dann steht deiner Mutter nur ihr Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu,dass würden bei 2 Personen dann 50 % sein und die anderen müsstest du zahlen.

Du hättest dann also eine Doppelbelastung.

Dann kann es aber sein,dass die Wohnung für deine Mutter alleine nicht mehr angemessen ist und sie diese unangemessenen KDU - nur für weitere 6 Monate gezahlt bekommt und danach die Differenz ggf.selber tragen muss oder sich sogar eine angemessene Wohnung suchen muss,wenn sie auf Miete wohnt.

Du würdest zwar durch dein Studium und dein Bafög - nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören,weil du dann nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr hättest,aber du müsstest halt dann deinen Kopfanteil der KDU - direkt an deine Mutter zahlen,solange du noch bei ihr gemeldet bist.

Zudem müsstest du dann auch Nachweise über dein Bafög - und sonstiges Einkommen erbringen,wenn du dich nicht abmeldest,dass dann solange,bis dein Kindergeld dann mal irgendwann komplett auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet wurde.

Wenn du nämlich dann dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest oder nur teilweise,dann würde das auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet.

Das passiert nicht,wenn du nicht mehr bei ihr gemeldet bist.

sabiye 
Fragesteller
 28.07.2015, 09:26

Das ist alles so kompliziert, ich verstehe echt das ganze nicht, ich bin doch über die Ferien + alle 3 tage wieder zu hause, was beingt es ihr auszuziehen... Trotzdem dankeee

isomatte  28.07.2015, 09:38
@sabiye

Es sagt ja keiner das du es machen musst,aber dann musst du zu deinem Kopfanteil der KDU - also der halben Warmmiete auch noch deine Kosten für dein Wohnheim aufbringen !

Geh zum Jobcenter, deiner Mutter wird der Betrag abgezogen, den sie für dich bekommt, da du ja
nicht mehr bei ihr wohnst. Das musst du schon machen. Viel Erfolg bei deinem Studium.

Ich studiere auch hier hhahqhqh nein du gibst den ffo Wohnsitz als Wohnsitz an beim Bafög Amt und dann bekommst du 200€ mehr Bafög weil du alleine wohnst

lajuliiia  29.07.2015, 00:36

Ach so und da du 1. bei deiner Mutter belässt bekommt sie nicht weniger Geld