Muss ich das Geld, was mir mein Ex geschuldet hat, danach überwiesen hat und jetzt zurück fordert, zurückgeben?

7 Antworten

Das würde ich mal ganz locker sehen. Du hast ihm Geld geliehen, als er keines hatte. Du hattest das Geld und bist demzufolge nicht unterstützungsbedürftig gewesen. Wenn einer Unterstützung gebraucht hat, dann wohl er. Er hat dir das geliehene Geld zurückgezahlt. Er war in deiner Schuld und nicht du in seiner. Das zurückgezahlte Geld gehörte doch dir. Da einen Rückzahlungsanspruch anzumelden, halte ich für unverschämt. Welche Massnahmen will er denn ergreifen ? Lass dich da nicht in die Enge treiben. Er hat überhaupt kein Recht dieses Geld zurückzufordern. Kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass er mit einer Klage bei Gericht Erfolg haben könnte.Reagiere ganz einfach nicht. Ruft er dich an und verlangt das Geld, dann untersage ihm weitere Anrufe. Schreibt er dich an und fordert das Geld, reagiere nicht. Ob er sich wirklich einen Anwalt nimmt, ist eine andere Frage. Sollte er sich einen Anwalt nehmen, nimmst du dir auch einen. Ich finde, eine solche Forderung zu stellen ,schlichtweg für unverschämt. Lass dir nicht drohen und sage ihm ganz klar, wenn er seine Drohungen nicht sofort einstellt,erstattest du Anzeige.Weiss nicht wie hoch der Betrag ist, um den es geht. Ob es sich überhaupt lohnt einen Anwalt zu nehmen.

Bei dem Verwendungszweck hast Du schlechte Karten - leider

bei Verwendungszweck kann man jeden Mist hinschreiben , das ist überhaupt kein Grund da irgendwas wieder haben  wollen ...... hoffentlich läßt sie sich von soviel Dreistigkeit nicht einschüchtern ............ wenn jemand mit Anwalt droht knicken viele ja komischerweise  immer gleich ein und geben nach , kann ich gar nicht nachvollziehen .........und das Geld wegen "groben Undank" zurückhaben zu wollen welches ER ihr ja geschuldet hat ist ja wohl der Lacher schlechthin ...

Ich denke, diesen Passus könntest du recht leicht entkräften, sofern du zum Zeitpunkt der Überweisung auf keinerlei Unterstützung angewiesen warst.

Da du die Höhe der Summe nicht abgabst, kann hier nicht geraten werden, ob ein Anwalt sich für dich lohnt. Im Ernstfall, versteht sich. Auf hoher See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gotteshand.

Vermutlich wusste er bereits zum Zeitpunkt der Überweisung, welche Teufelei er damit noch anstellen will.

Lass ihn fordern...

Und bleib ruhig und sachlich.

ich würde gar nichts zurück bezahlen, denn so wie es jetzt steht, muss ER beweisen, dass er einen Anspruch auf das Geld hat, und das ist schwierig. Ausserdem was soll der Quatsch mit dem Undank? Aus dem Grund kann man jemandem sein Erbe weg nehmen, aber nicht Geld das man schuldet. Schlecht, wenn man nichts schriftliches hat, aber solange DU das Geld hast,  muss ER das einklagen. Also lass ihn erst einmal machen