Muss ich beim Jugendamt eine Lohnerhöhung angeben?
Hallo.
Ich musste im Jahr 2018 den Mindestunterhalt von 50 Euro zahlen da ich nicht so viel verdiene.
Im Januar 2019 wurde ich angeschrieben und habe meine Nachweise von 2018 hingeschickt. Jetzt muss ich 70 Euro ans Jugendamt zahlen.
Ende Januar hab ich überraschend eine Lohnerhöhung von 150 Euro bekommen.
Muss ich diese Erhöhung melden oder kann ich warten bis ich wieder angeschrieben werde?
Ich werde jährlich angeschrieben vom Jugendamt wegen meines Einkommens .
Bitte nur ernstgemeinte Antworten.
Danke.
6 Antworten
Der Mindestunterhalt beträgt 251€. Du bist ein Mangelfall.
In der Regel hast Du einen Schrieb bekommen, in dem Dir mitgeteilt wurde, dass Du Lohnerhöhungen zu melden hast.
Da würde ich mich an Deiner Stelle dran halten.
Da wird meist nix extra eingerechnet. War ja eine Einmalzahlung.
Das kommt auf die ursprüngliche Vereinbarung an. Wenn dort festgelegt ist, dass du alle Veränderungen UNAUFGEFORDERT mitteilen musst, ist es bereits schlecht, wenn du das "vergisst"
Ja, du mußt die Gehaltserhöhung angeben. Es ist in deinem eigenen Interesse. Wenn du wartest, mußt du später eine Rückzahlung leisten.
Die Sonderzahlung die ich im November bekam hatte ich im Januar hingeschickt und darüber ist kein Wort gefallen.
Die Antwort kann noch kommen. Warte ab.
Antwort vom Jugendamt hatte ich doch erhalten schon das ich ab Januar 2019 ca. 70 Euro zahlen muss. Mehr nicht.
Die Mitteilung hattest du vermutlich im Dezember bekommen. Du hast das Jugendamt aber von der Gehaltserhöhung erst im Januar benachrichtigt. Also kann es sein, dass sie noch in Bearbeitung ist. Manchmal kreuzen sich die Mitteilungen.
Ich meine die Sonderzahlung die ich im November erhalten habe und im Januar auf dem nicht eingegangen wurde
Ja, die meinte ich auch.
Die hatte ich aber alle zusammen abgeschickt in einem Brief die ganzen Nachweise
Ach so. Hm - dann kann es natürlich sein, dass schon alles bearbeitet wurde.
Allerdings hatte ich eine Sonderzahlung im November erhalten und die war in der Abrechnung gestanden und hatte es ebenfalls im Januar hingeschickt und darüber ist kein Wort gefallen.
Jedwede Änderung musst du melden!
Normalerweise "unaufgefordert"
das meinte ich damit :-)...
Was ist mit Sonderzahlung? Hatte ich im November bekommen mehrerer hundert Euro und die hab ich im Januar auch hingeschickt und darüber ist kein Wort gefallen