Muss ich bei privatem Porzellanverkauf die Güte (1. - 4. Wahl) unbedingt mit angeben?
Hallo,
wir haben ein Kaffeeservice aus Meissner Porzellan geerbt. Das meist davon ist 4.Wahl.
Muss ich dies bei privatem Verkauf über EBAY unbedingt mit angeben ?
Ich habe Auktionen gesehen, die dieses Gütemerkmal nicht mit angeben, und ihr Porzellan auch loswerden !
Das Gütemerkmal "4.Wahl" schreckt doch eher aber. ODER ?
9 Antworten
Auch bei ebay darf der Kunde davon ausgehen, dass es sich um 1. Wahl handelt, wenn nicht anders vermerkt. Meissner Porzellan 4. Wahl war zum Beispiel nur für den Mitarbeiterverkauf gedacht. So eine schlechte Qualität hat man nie in den Handel gegeben. Die üblichen Fehler sind: verzogene Form, schiefe Teller, Brandrisse, Bemalungsfehler etc.. Ein Verschweigen solch eindeutiger, allgemein bekannter Produktkennzeichnungen ist auch bei Privatverkäufern ein Reklamationsgrund, der zur Rücknahme verpflichtet.
Spielt doch keine Rolle, ob 1. oder 4. Wahl. Wem es gefällt, der kauft es. Wichtig ist einfach, dass Du beschreibst, dass es Meissner Porzellan ist und den Signet unten fotografierst. Dann schreiben, dass es aus einer Erbschaft stammt und Du nicht mehr darüber weisst.
du must den Zustand der Ware exakt angeben und 4. Wahl ist ja wohl ein ziemlich schlechter Zustand und für Sammler ungeeignet
Ich schließe mich der Antwort des "Zeitgenosse" voll inhaltlich an. VORALLEM verkaufe ich nach der Devise - IMMER FAIR - bleiben!
Manchmal sind die "Fehler" sehr gering oder nur auf der Unterseite, trotzdem würde ich auf jeden Fall darauf hinweisen.
Immer mal selbst an die Reihe des Käufers stellen:
Du kaufst Dir für viel Geld ein gebrauchtes Service, bekommst aber keinen Hinweis auf die Güte. Wie enttäuscht wärest Du, wenn Du dann feststellen müsstest, daß es 4. Wahl ist?
Aus Fairnessgründen gibt man so etwas an.