muß ich bei kaltmiete den holzofen stellen

8 Antworten

Du hast als Vermieter dafür zu sorgen, daß die Wohnung oder das Haus, daß Du vermietest beheizt werden kann. Dabei sind Mindesttemperaturen zu beachten, die durch die Heizungsmöglichkeit zu erreichen sind. Beim Wohnzimmer ist es z.B. 21°C. Für die Instandhaltung und anfallenden Reparaturen mußt Du als Eigentümer aufkommen. Die Wartung und Betriebskosten sind von den Mietern zu tragen. Nun muß man allerdings überlegen, ob Holzöfen die richtige Heizquelle darstellt! Bevor Du in dem Haus irgendeinen Ofen kaufst, solltest Du Dich unbedingt bei dem für das Haus zuständige Bezirksschornsteinfegermeister erkundigen, welche Heizanlage er für dieses Haus empfehlen würde und vor allem die er dann auch genehmigen wird! Eine Wärmebedarfsberechnung solltest Du unbedingt machen oder am besten machen lassen, damit Du genau weist, wie groß die Heizanlage dimensioniert werden muß! Noch Fragen? Dann los!

Kaltmiete heißt für mich nur, dass der Vermieter die Heizkosten NICHT zahlt.

Ich denke aber, dass heute bei der Vermietung die Möglichkeit gegeben sein muss, die Wohnung ÜBERHAUPT zu heizen.

An Stelle deines Mieters wäre ich auch sauer. Im Falle eines Auszugs bleiben die Öfen ja bei dir. Vielleicht kannst du auch einen Deal machen, dass die Mieter die Öfen kaufen und du sie bei deren Auszug wieder abkaufst. Müsste man aber einen Preis ausmachen. Ich denke, normal ist es, dass der VERMIETER eine Möglichkeit zum Heizen gibt, aber die HeizKOSTEN nicht bezahlt.

In der Kaltmiete sollte eine Heizmöglichkeit vorhanden sein, die Heizkosten trägt der Mieter. Mit "Warmmiete" ist nicht nur die Kaltmiete plus Heizung gemeint, sondern die Kaltmiete plus Nebenkosten, also Heizung, Müll, Hausmeister etc. Strom/Gas kommen noch hinzu. In den Annoncen ist ja in der Regel auch immer angegeben z.B. KM  400€, NK 200€, WM 600€ plus Heizung und Strom.

So wie ich es kenne heisst kalt vermietet lediglich, die Heizkosten sind nicht mit in der Miete. Eine Heizung sollte allerdings vorhanden sein, wenn nicht im Wortlaut genau auch ausgeschlossen.

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Kaltmiete heißt, dass es sich um die Miete OHNE Heizkosten handelt, die dann zusätzlich abgerechnet werden, und NICHT das die Hütte kalt vermietet wird und die Mieter sehen können, wie sie es warm bekommen.