Muss ich bei einer Kündigung trotzdem zahlen?

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Da bist du aber ganz ordentlich beschissen worden.

Hier handelt es sich offenbar um ein "Haustürgeschäft", auf der Straße, oder an deiner Haustüre abgeschlossen.

Dabei hat du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Du musst das nicht "kündigen". Das Widerrufsrecht läuft bei Haustürgeschäften ab Abschluß. Bei Telefongeschäften läuft die Widerspruchsfrist ab Zusendung der dabei nötigen schriftlichen Unterlagen.

ABER:

Von deiner Schilderung her wurdest du nicht über dein Widerspruchsrecht informiert!

Ich habe gesagt, dass ich es mir noch überlegen wolle, da ich Studentin
bin. Der "Berater" meinte sie würden 5 Tage vor der ersten Zahlung mich
anrufen und somit fragen ob ich denn wirklich Mitglied werden will.

Der Berater hat sich rechtswidrig verhalten, ein  Vertrag über eine Mitgliedschaft bei den Johannitern ist damit NICHT ZU STANDE gekommen!

"Nur ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung setzt Widerrufsfrist in Gang

Beachten Sie, dass die Widerrufsfrist nur dann zu laufen beginnt,
wenn der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über die Möglichkeit
eines Widerrufs belehrt hat. Die Widerrufsbelehrung hat dabei zwingend
in Textform zu erfolgen (siehe unten) und muss Name sowie Anschrift des
Unternehmers enthalten. Nur so ist sichergestellt, dass der Verbraucher
den Widerruf an den richtigen Adressaten richtet.
Darüber hinaus muss die Belehrung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
erfolgen. Eine spätere Belehrung hat die Verlängerung der Widerrufsfrist
um einen Monat ab dem Zeitpunkt der Belehrung zur Folge.

"

http://www.business-netz.com/Verbraucher/Widerrufsrecht-beim-Haustuergeschaeft

Du schreibst also an die Johanniter unter der Adresse, die du jetzt mit der Post erhalten kannst.

Inhalt.

"Ich widerspreche der Rechtmäßigkeit des Vertrages. Grund: Ich wurde von dem Mitarbeiter des von Ihnen beauftragten Unternehmens nicht vorschriftsmäßig auf mein Widerrufsrecht hingewiesen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass ich trotzdem einen Vertrag abgeschlossen habe, verweise ich auf die aufgrund oben genannter Versäumnisse auf § 355 Abs. 4 Satz 3 BGB, nachdem in meinem Fall aufgrund der fehlenden Belehrung keine Frist für den Widerspruch läuft.

Ich widerrufe gleichzeitig den erteilten Abbuchungsauftrag in Höhe von 25,-€.

Im übrigen möchte ich mich über die Vorgehensweise der von Ihnen beauftragten Vermittler aufs Schärfste beschweren."

Gleichzeitig bei der Bank diese Abbuchung sperren lassen!

Die Johanniter sind einfach zu blöd, um das in den Griff zu kriegen. die machen das schon seit zig Jahren so, und fallen damit immer wieder auf die Schnauze, weil sie an solche betrügerischen Vermittler geraten. (Das sind Unternehmen, die mit den Johannitern NICHT im Zusammenhang stehen, die werden von denen beauftragt!)

Nochmal: Es handelt sich hier

nicht

um eine KÜNDIGUNG deinerseits, sondern um einen WIDERRUF des Vertrages! Du kannst nicht kündigen, was nicht zustande gekommen ist!

Vielen Dank, hat geklappt :) in Zukunft passe ich bei solchen Haustürgeschäften wohl besser auf.. 

Ein Vertrag der aus einem Irrtum heraus geschlossen wurde ist meines Wissens ungültig. Ich denke im Zweifel würde mindestens das gelten, aber genau sagen kann dir das nur ein Anwalt (sollte bei rechtlichen stuff eh klar sein^^).

Einen Vertrag kann man auch mündlich abschließen usw. also wenn dir mündlich etwas anderes gesagt wurde, wäre das vermutlich auch bindend. Ist nur natürlich schwer zu beweisen.

Bei einigen Verträgen hat man auch ein 14tägiges Widerrufsrecht (z.B. Internet, Telefon, glaube auch wenn jemand einem zuhause "überrumpelt"). Informier dich vielleicht mal ob sowas gelten könnte^^

Ich denke aber mal notfalls zahlste einfach den ersten Monat und kündigst halt schon mal für die folgenden Monate im vorraus. Ich würde aber hinschreiben, dass dir das beim Vertragsabschluss falsch erklärt wurde und du nicht zahlen möchtest und darum zu bitten, das die dich da einfach raus nehmen und du nichts zahlen musst. Denke aber mal da extra nen Anwalt ein zu schalten lohnt sich für die 25€ nicht. Würde ich zumindest nicht machen. Wenn du Widerrufsrecht hast, dann natürlich einfach widerrufen ^^

Am besten rufst du bei denen an.....normalerweise machen die so etwas nicht.

Auch gibt es da keine festen Beträge.....du kannst selber bestimmen,was du zahlen möchtest.

Vergewissre dich,dass es wirklich ein Johanniter -Mitarbeiter war.

ja ich denke schon. Es wird ja sicher eine Kündigungsfrist geben. Du kannst versuchen den Vertrag zu widerrufen, aber ich glaube das bringt auch nichts. Also "kündige zum nächst möglichen Termin"!