Muss ich bei einem Schülerlotsen anhalten?

5 Antworten

§ 1 StVO Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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wo Verkehrshelfer sind, sind in der Regel auch Schuklkinder und wenn Kinder unterwegs sind, ist vom Autofahrer eine besondere Aufmerksamkeit gefordert - riskante "Umfahrungen" können dabei schnell zu einem Unfall führen ...

selbstverständlich darf jeder mit den Kindern mitgehen ...

Schülerlotsen können und dürfen auch tätig werden an Orten, die nicht durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet werden.

Die Nichtbeachtung eines Schülerlotsen hat keine eigene Erwähung in der Straßenverehrsordnung, ist also in dem Sinne kein eigener Verstoß, denn sie sind keine Beamten im Sinne von § 36 StVO. Die Nichtbeachtung beinhaltet aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Verstoße gegen andere Vorschriften, angefangen bei § 1 StVO.

Kommt es nach Nichtbachtung der Signale der Schülerlotsen zu einem Unfall, wirkt diese Nichtachtung straferschwerend.

Abgesehen von der rechlichen Lage sollte es auch um unsere persönliche Verantwortung innerhalb der Gesellschaft gehen dahingehend, dass unser schlechtes Beispiel vor Kindern für diese gefährliche Folgen haben kann, wenn sie uns später nachahmen.

Bei Schülerlotsen halte ich immer an, diese Leute stellen sich für die Sicherheit unserer Kinder auf die Straße. Wenn ein Lotse den Zebrastreifen sichert, dürfen alle über die Straße gehen, nicht nur Kinder.

Und wenn es kein Zebrastreifen ist?

Ein Lotse sichert den Verkehr und sorgt so dafür, dass die kleinen gut über die Straße kommen, einen Zebrastreifen braucht er dafür nicht. Es reicht ein entsprechend hohes verkehrsaufkommen aus

  1. Ja natürlich. Auch Privatpersonen dürfen den Verkehr regeln, wen nes erforderlich ist. Wen ndu ium ihn rum fährst, riskierst du eine Knolle. Denn es darf auch JEDER deinen Verkehrsverstoß anzeigen. Und wen ndu dabei ein Kind überfährst, hast du richtig ÄRger an der Backe., Wozu glaubst du, sind die Leute da?
  2. Ein Schülerlotse IST DAS SCHILD! Da muss nicht noch mal EXTRA eines hin! Ein Polizist hat doch auch kein Schild dabei! Und vor einer Ampel steht doch auch nicht noch ein Schild "Achtung Ampel"!
  3. Newin, du musst drüber FLIEGEN!

was soll das denn für ein Verstoß sein?

@Tabaluga92

Schülerlotsen stehen an ausgewiesenen Straßenüberqerungen, zB Zebrastreifen oder Verkehrhsinseln, un unterstützen diese quasi,

Es gibt feste Bestimmungen in der StVO, die die Benutzung und Bechtung dieser Hilfen vorschreiben, Im Zweifelsfgalle wird allso ein Verstoß gegn diese Verordnungen zu grunde gelegt.

Notfalls wird der der §1., heran gezogen.

Irgendeine Regel findet sich GARANTIERT, wenn du die Zeichen von Schülerlotsen missachtest.

Ich habe mal bei einem Verkehrsunfall (mit Personenschaden) zusammen mit einem anderen Mann den Verkehr wechselseitig an der Unfallstelle vorbei geleitet (an jeder Seite einer und per zuruf haben wir uns abgestimmt, wer seine Seite fahren lässt). So konnten wir zum einen einen größeren Stau vermieden, der ansonsten entstanden währe (Einmündung auf einer stark befahrenen Bundesstraße im Berufsverkehr), andererseits könnte so natürlich auch der Rettungsdienst besser durch.

Ist das rechtlich das gleiche wie beim Schülelotsen?

Natürlich darfst du mit den Kinderlein zusammen über die Straße, wenn der Schülerlotse da steht. Und die Frage des weiter Fahrens will ich jetzt mal nicht vom gesetzlichen Standpunkt betrachten,sondern dir sagen, das sie sich spätestens dann von selbst beantwortet, sobald deine eigenen Kinder früh morgens auf dem Schulweg sind.

ja, wenn die Kinder schon die straße betreten haben natürlich nicht.