Muss ich bei eBay Kleinanzeige eingestellte Artikel verkaufen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, wenn Du Dich mit keinem der bei Dir angefragt hat, auf einen Preis geeinigt hast, kannst Du ein Angebot bei ebay-Kleinanzeigen jederzeit entfernen.

Anders sieht das aus, wenn Du ein Verkaufsversprechen abgegeben hast, d.h. Dich mit einem Interessenten auf einen Preis geeinigt hast. Dann musst Du verkaufen.

Kann es sein das es hießen soll: "Ja, wenn Du [...]"? Ansonsten wäre es dich ein Widerspruch oder verstehe ich das ganze einfach nur nicht?

@Postausgang

Letzteres ;-)

Mein "Nein" bezog sich auf Deine Frage: "Muss ich bei eBay Kleinanzeige eingestellte Artikel verkaufen?

und nach dem "Nein" habe ich mit den beiden Erklärungen angefangen.

  1. Erklärung:

wenn Du Dich mit keinem der bei Dir angefragt hat, auf einen Preis geeinigt hast, kannst Du ein Angebot bei ebay-Kleinanzeigen jederzeit entfernen.

  1. Erklärung:

Anders sieht das aus, wenn Du ein Verkaufsversprechen abgegeben hast, d.h. Dich mit einem Interessenten auf einen Preis geeinigt hast. Dann musst Du verkaufen.

Ist es jetzt leichter zu lesen?

@haikoko

Alles klar. Habe nicht erkannt das sich das "Nein" auf den Titel der Frage Bezog. Vielen dank.

@Postausgang

Bitte gerne.

Und das die Formatierung hier mir das. 1. und 2. in 2 x 1. geändert hat, siehst du bitte auch. Es sollte heissen

erste Erklärung

und

zweite Erklärung

@haikoko

Vielen Dank.

So ein schwachsinn... Wenn du ein verkaufsversprechen abgegeben hast waere es es zwar nett wenn man dieses auch einhaelt, ja. Ein rechtsgueltiger verkaufvertrag kommt damit aber trotzdem nicht zu stande...

@haikoko

Herr Oberschlauberger...

  • Soweit zumindest die Theorie: In der Praxis wird die Sache so kompliziert, weil es schwierig ist, den Abschluss und die Details eines mündlichen Vertrags zu beweisen.

.... Und so ist es... Wenn ich jedes mal nach nicht erscheinen eines ebaykleinanzeigen "Kunden" meinen Anwalt aufsuchen wuerde, dann waere er alleine mit meiner Arbeit komplett ausgelastet...

So ist das Gesetz.. Die Realitaet sieht nunmal anders aus. Schoenen Tag noch Herr Oberschlauberger

@Babygirl876
So ist das Gesetz..

Das hier meinst Du wohl: https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Auweia.

Dass die Praxis bei ebay Kleinanzeigen vielfach anders läuft, bleibt unbestritten. Und das war vor 6 Jahren auch nicht die Frage.

ja kannst du wieder raus nehmen, ist ja nur eine Angebotsseite, nicht wie bei ebay direkt wo du mit dem auktionsende einen rechtsgültigen Vertrag eingehst.

Sicher kannst Du das! Es ist doch Dein Gegenstand und Du kannst damit machen was Du willst!

Klar, du kannst deine Anhzeige wieder löschen und herausnehmen. Das wird auch dort gut erklärt. Das habe ich mit Kleidung gemacht, alles gelöscht und anderweitig vergeben.