Muss ich bei ebay eine Steuernummer angeben, wenn ich gewerblich verkaufe?

2 Antworten

Müsste da nicht was in den AGB drinstehen, als Gewerblicher Verkäufer?

Bin mir nicht sicher, lese da nur ab und zu wieder mal durch, aber nicht für Gewerbliche Verkäufer.

Es gibt bei EBAY auch einen Hilfebutton und viele Unterforen, wo du auch mal nachlesen kannst. Da werden viele Fragen gestellt und auch beantwortet.

Ja da habe ich schon angefragt, also in der ebay com. habe auch die rechtlichen hinweise gelesen, nur da steht nix von der steuernummer.  ich hatte mich nur gewundert, weil in einigen angeboten von gewerblichen, eben die steuernummer steht, nur wozu soll das gut sein. die USt-IdNr. ist klar, aber die normale Steuernummer eben nicht, da finde ich keine Infos.

@gast1976

Nö, die normale Steuernummer nicht.

@haikoko

Den Kommentar ziehe ich zurück, s. meine Antwort.

Schau mal, für den schnellen Überblick sind die rechtlichen Informationen für gewerbliche Verkäufer bei ebay ganz gut zu nutzen:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_3.html

Für Dich interessant:

Kann ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten?

Und im weiteren  für Dich dann auch hier:

Anforderungen an Rechnungen und Geschäftsbriefe

Und entgegen meiner Angabe in einem Kommentar, klicke bitte auf der linken Seite wieder auf "Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer" und lies dort wegen Deiner Steuernummer unter:

Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung

ebay verweist an einer Stelle selber darauf hin, dass die Informationen dieser Seite nicht vollständig sind. Als Vorabinformation und Hinweishilfe zu anderen Suchen finde ich sie jedoch durchaus brauchbar.

@haikoko

Okay also die normale Steuernummer nur auf die Rechnungen, in die Rechtlichen Hinweise wie Impressum muss sie nicht, also so habe ich es nun gelesen. Obwohl anders: Es tut mir ja nicht weh, diese dort mitzuteilen, damit ich auf der sicheren Seite bin :)

@gast1976

Schau hier:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche\_vk\_4.html

Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung

Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss ein Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen bereitstellen (sog. Impressumspflicht).

Nach § 5 TMG muss das Impressum unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten 
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse 

kein Steuernummer aber Handelsregister

  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer

usw. usw.