Muss ich bei Auszug Tapeten abreißen und Boden entfernen?

7 Antworten

Insofern der Fußbodenbelag von dir verlegt wurde, kann der Vermieter seine Beseitigung beim Auszug fordern. Tapeten brauchst du nicht entfernen. Der BGH hat entschieden, dass das eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ist(VIII ZR 109/05). Das gilt, wenn es so im Formularmietvertrag vereinbart ist. Sollte es individuell vereinbart sein, gilt die Klausel und du musst abreißen. Falls die individuelle Vereinbarung in mehr als zwei Mietverträgen Verwendung fand, wurde sie zur Formularklausel und deshalb unwirksam.

heimwerker  19.03.2010, 19:27

Spart mir eine Antwort. Nur zur Ergänzung, wenn der Bodenbelag übernommen wurde, ist er auch zu entfernen. MfG

Du musst die Wohnung in denselben Zustand zurückversetzen, in dem Du sie vorgefunden hast - zuzüglich eventuell vom Vormieter übernommener Einbauten.

Die Ausstattung der Wohnung ist i.d.R. im Mietvertrag aufgeführt; alles andere muss raus.

Es sei denn - wie gesagt - Du einigst Dich mit dem Nachmieter, diese Einrichtungen zu übernehmen. Bei einem Fußboden würde ich da auf jeden Fall verhandeln, denn der ist ja vermutlich für eine andere Wohnung nicht zu gebrauchen.

heimwerker  19.03.2010, 19:29

Das die Wohnung grundsätzlich in den Zustand bei Einzug versetzt werden muss, denken viele. Stimmt aber nicht immer. Hier zählen die individuellen Vereinbarungen. MfG

Ja, ist so beklingelt. Kannst nur versuchen das mit dem Nachmieter und dem Vermieter/Hausmeister zu klären. Dein Nachmieter übernimmt dann Deine Pflicht.

hallo......wenn das so mit den tapeten in deinem mietvertrag steht, dann müsstest du es auch so machen. außer, wenn dein nachmieter es so übernehmen würde. da müsstest du dann aber mit deinem vermieter sprechen. das mit dem teppich hatte ich auch mal....ohne teppich eingezogen und beim auszug hat der vermieter definitiv verlangt, dass ich den teppich wieder entferne...er hat mir gar nicht die möglichkeit gelassen den nachmieter zu fragen ob er ihn so übernimmt. da war das gute nicht von ab...wenn dein vermieter sich quer stellt, hat er das recht, dass du die wohnung so hinterläßt wie es im mietvertrag steht....

Hier eine Anmewrkung.

Spreche mit dem VM. Er übernimmt vielleicht den Bodenbelag. Wenn Du nichts damit anfangen kannst, warum soll er herausgerissen werden ? Einfach miteinander reden, wenn es noch nicht geschehen ist. Sonst die Antwort von albatros lesen. Gute Antwort..