Muss ich außerhalb der Heizperiode die Heizung laufen lassen?

7 Antworten

Nun ja, wenn dir 18 Grad zu kühl sind, hast du keine andere Wahl ;)

Oder gibt es einen anderen Hintergrund deiner Frage, z.B. Schimmel?

Als was fragst Du?

Mieter oder Vermieter?

Als Vermieter bist Du verpflichtet ganzjährig dafür zu sorgen das die Mietsache eine ausreichende Raumtemperatur hat. Das wären zumindest 20 Grad.

Egal ob tiefster Winter oder Hochsommer.


Der Vermieter muss auch außerhalb der Heizperiode heizen, und zwar wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die Kälteperiode länger als einen Tag anhält. Sinkt die Temperatur unter 16° C muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier sei die Grenze einer Gesundheitsgefährdung überschritten (Urteil des LG Kassel WM 64, 71)

Quelle und mehr zum Thema

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizung.htm


Bist Du Mieter mit eigener Heizungsanlage (Therme) in der Wohnung bleibt Dir das natürlich selbst überlassen.

Wenn dir kalt ist schalt sie wieder ein, ist dir nicht kalt lass sie aus :)

Du musst gar nichts! Aber du kannst, wenn du willst und wenn es dir in der Wohnung zu kalt ist!

Wenn Gefahr besteht, dass bei Nachtfrost die Rohre einfrieren, musst du die Heizung anstellen.

Was Ende Mai eher unwahrscheinlich ist. Nachtfrost schon, aber  nicht das Rohre einfrieren.

es ist doch sehr überraschend von dir eine solche hahnebüchene Antwort zu lesen, wo du doch Mietrecht als Fachgebiet angegeben hast. Kopfschüttel