Muss ich aufgrund eines Unterhaltstitel,während der Elternzeit, an meine Exfrau mit gemeinsamen Kind,Unterhalt zahlen?

3 Antworten

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Für das gemeinsame Kind musst du den Kindesunterhalt zahlen - und für die Mutter des Kindes ggf. "Betreuungsunterhalt" bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

  • Der Kindesunterhalt ist abhängig vom Alter des Kindes und deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" (UE) und orientiert sich an der "Düsseldorfer Tabelle". Hierbei gilt ein "Selbstbehalt von derzeit 1080 Euro.
  • Der Betreuungsunterhalt errechnet sich aus der Differenz deines UE (nach Abzug des Kindesunterhaltes) und dem UE der Kindsmutter (z. B. Elterngeld...). Hierfür liegt dein Selbstbehalt bei derzeit 1200 Euro.

Gibt es für die jeweiligen Unterhalte einen "Titel", so ist der darin festgelegte Betrag zu zahlen.

Der Kindesunterhalt hat in jedem Fall Vorrang vor dem Betreuungsunterhalt.

Solltest du zu Letzterem (nicht mehr) ausreichend "leistungsfähig" sein, müsstest du den bestehenden Titel erst "abändern" lassen, um weniger zahlen zu dürfen.

  • Gäbe es darüber keinen Titel (oder nur einen Titel über den "Trennungsunterhalt", der bis zur Scheidung galt...) bräuchtest du für die Frau selbst nichts zahlen....

Natürlich! Wie kommst du darauf, daß du nicht  zahlen mußt?

sorry,hatte nicht geschrieben das ich nicht drauf käme. es war nur eine frage,leichter wäre mit ja oder nein zu beantworten. aber trotzdem danke!

@Eisbaer300480

Nur mit "ja" konnte ich nicht antworten, da dies vom System nicht angenommen wird.

Selbstverständlich hat auch dann der Unterhalt weiter gezahlt zu werden.