Muss ich auf dem eigenen Grundstück auch Schnee schippen?

5 Antworten

Auf deinem Grundstück(im Garten) brauchst Du nicht Schnee schippen, aber auf Gehwegen vor dem Grundstück und zum Haus(z.B.für den Briefträger) mußt Du schon schippen. Wenn Du nicht früh aufstehen willst, schick Deine Frau raus, vielleicht macht sie das!

Also wirklich, Helmut... LOL

Der Vorschlag mit der Frau gefällt mir. Klasse Idee. Ich wußte doch, daß die Gleichberechtigung auch gute Aspekte hat. DH!

Danke für den tollen Tip, ich bin selber die Frau. Aber da sieht man mal, was manche für eine Meinung von Frauen haben.

@heinzundevi

Entspann Dich EVI - ich bin auch weiblich und nehme das sportlich - war sicher nicht bös gemeint :-)

@Heeeschen

nee, war nicht bös gemeint, nur praktisch, oder?

Wenn der Postbote keinen freien Weg zum Briefkasten hat wird er schon die Post wieder mitnehmen und ggf. am nächsten Tag ausliefern bzw. eine Abholung am Amt vorschlagen. So oft kommt es ja nun auch nicht vor das so viel Schnee fällt.

Wenn du aus irgendeinem Grund verhindert bist, vor deiner Tür Schnee zu schippen, musst du dafür sorgen, das es jemand anderes für dich macht. Krankheit, Abwesenheit etc. ist rechtlich gesehen keine Ausrede.

Es geht denke ich nicht um den Gehweg vor dem Grundstück, den er natürlich auch freizuräumen hat sondern es ging hier wohl nur um das eigene Grundstück. Das das freizuräume ist, wäre mir neu.

Mit dfen Nachbarn kann man ja vereinbaren das einer den Gehweg Morgends macht und der andere dann Abends.

@boriswulff

Grundsätzlich muss Hauseigentümer dafür sorgen, dass das eigene Grundstück auch bei Schneefall begehbar ist. Diese Pflicht nennt sich Verkehrssicherungspflicht.

@Auskunft

Ops das stimmt. Danke für den Hinweis.

@Auskunft

Kannst Du mir das bitte mal erläutern, ich wüsste nämlich nicht, wer in meinem Vorgarten was zu suchen hat. Das ist doch kein öffentlicher Platz, wieso muss ich da für Verkehrssicherheit sorgen?

Es geht hier wirklich nur um unser Grundstück. Einen Gehweg vor dem Haus gibt es nicht (da ist direkt die Straße) und das Stück zwischen Straße und Haustür ist ein freier Platz, wo z.B. das Auto steht. Einen direkt ausgewiesenen "Gehweg" zum Haus gibt es nicht.

@heinzundevi

(...) Wer für das Räumen verantwortlich ist, muss bei Neuschnee früh aufstehen. Ab 7 Uhr morgens (an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr) muss der Gehweg frei sein. Schneit es den Tag über weiter, muss bis 20 Uhr immer wieder geräumt werden. Hat die Strasse keinen Bürgersteig, gilt die Räumpflicht für ein entsprechend breites Stück der Strasse. Ist es glatt, muss außerdem gestreut werden. Mit Streusalz sollte man sparsam sein; besser für die Umwelt sind Granulat oder Sand. In einigen Städten ist Salz sogar verboten. (...)

(Hervorhebung von mir)

http://www.wdr.de/themen/panorama/wetter/winter_2002/fragen.jhtml

Nur wenn du auf deinem Grundstück öffentlich zugängliche Wege hast. Sonnst kannst du da ein Ski-Paradies sogar mit Sesselliften einrichten. Ist dann vielleicht sogar ein guter Einbruchs-Schutz.

Guter Tipp: Stell den Briefkasten direkt an den Zaun, dann braucht der Briefbote Dein Grundstück nicht zu begehen!