Muss ich Arbeiten ausführen die nicht in der Stellenbeschreibung stehen?

9 Antworten

Hausmeister werden oft als Universalhandwerker und Alleskönner betrachtet und viele ziehen daraus auch durchaus ihre Berufsehre. Das kann wohl ab und an auch über das hinausgehen, was strenggenommen in der Stellenbeschreibung steht.

Dich als Ein-Mann-Renovierungsunternehmen zu mißbrauchen ist allerdings eine etwas harte Nummer. Das verbietet sich doch schon allein wegen der zeitlichen Beschränkungen. Wie solltest Du denn in Deiner Arbeitszeit allein 40 Zimmer anstreichen können? Bzw. wie lange würde das denn wohl dauern? Und wer macht in der Zeit Deine eigentliche Arbeit?

Weigern kannst Du Dich mit Fug und Recht sicherlich aufgrund eben Deiner Stellenbeschreibung, da das keine kleinen Reparaturen sind, sondern eine große Renovierung, die Dir allein auch einfach nicht zuzumuten ist. Dabei drohen natürlich die üblichen Risiken und Nebenwirkungen, mit denen immer zu rechnen ist, wenn man sich mit seinem Arbeitgeber anlegt, sei man auch noch so sehr im Recht. Wenn es in dem Betrieb einen Personal- oder Betriebsrat gibt, würde ich mich da mal beraten lassen.

Nun ja, die Mehrheit hier scheint dies anders zu sehen. Sieh meine Auffassung also bitte nicht als juristische Beratung an. An meiner Arbeitsstelle jedenfalls würde für so etwas ein Maler beauftragt, unsere Hausmeister würden das ziemlich sicher nicht tun, die haben auch genug anderes zu erledigen.

@pythonpups

Deiner Antwort und Deinem Kommentar ist völlig zuzustimmen.

Über die gegenteiligen Antworten - insbesondere auch die Begründungen betreffend - kann man eigentlich nur den Kopf schütteln; aber das ist leider das Niveau vieler Antwortender hier!

Hallöle!

Malerarbeiten gehören nur dann zu den Aufgaben eines Hausmeisters, so lange sie im Rahmen der hausmeisterüblichen Ausbesserungsarbeiten zu leisten sind (also mal hier ein Zimmer tapezieren, mal da eins streichen usw.). Ganze 40 Zimmer komplett zu streichen, überschreitet dies aber schon, außer Du bist gelernter und eingetragener Maler und diese Qualifikation ist auch Bestandteil in Deinem Arbeitsvertrag! (Auch wenn das erschreckenderweise so manche offenbar leider anders sehen...)

Schau Dir z.B. hier mal in diesem Infoblatt der HWK Aachen den Punkt III. 2. an: http://www.hwk-aachen.de/fileadmin/user_upload/downloads/handwerksausuebung/taetigkeitsverzeichnis_hausmeisterservice.pdf

Wenn Du etwas verlässlicheren, individuellen Rat haben willst, ruf am besten mal bei der örtlichen Handwerkskammer an. Die können Dir eine rechtssichere Antwort geben, mit der Du dann auch Deinen Arbeitgeber konfrontieren kannst.

Vergiss aber nicht, dass solche Chefs dann leider auch schnell nachtragend sind und evtl. versuchen Dich wieder los zu werden, ggf. auf Umwegen...

Viel Glück und schönes WE noch,

wölfin

Zwischen Ausbessern, Renovieren, Sanieren und Generalüberholung eines 10-Parteien-Hauses (Das nehme ich bei 40 Zimmern an!) bestehen aber wohl noch Unterschiede!

Natürlich kann man mal ein … zwei Zimmer streichen. Bei 40 Zimmern in Teilzeit ist da wohl doch ein Unterschied!

Laut neuerer Mietgesetzgebung müssen die Mieter ihre Zimmer streichen – entweder wenn sie gehen und eine renovierte Wohnung übernommen haben oder wenn sie einziehen. Welcher Mieter will schon in einer nicht renovierten Wohnung leben?

Das sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht genauer klären können!

Das würde ich durchaus als Ausbesserungsarbeiten verstehen. Aber wenn es dir Spaß macht kannst du ja dagegen vorgehen - mußt dich dann aber auch nicht wundern, wenn deine Stelle neu besetzt wird.

das klingt nach einen grossauftragt. ob du das musst., das kann nur ein Anwalt erklären.