MUSS ich an meinem freien Tag erreichbar sein?

8 Antworten

Also wenn in deinem Vertrag nix steht (was du ja schon gesagt hast), und du nicht Bereitschaft hast (gibt es zum Beispiel bei Gemeindemitarbeitern, Feuerwehr,...), musst du nicht erreichbar sein. Aber dann steht davon etwas im Vertrag und du dürftest auch nicht weiter weg fahren. Aber da das scheinbar nicht der Fall ist, musst du auch nicht erreichbar sein. Also reden einfach einmal mit deinem Chef.

Regeln Sie mit dem Arbeitnehmer die Erreichbarkeit in der Freizeit

Diese Situation bringt viel innerbetrieblichen Sprengstoff mit sich. Daher sollten Sie auf jeden Fall klar regeln, wann, unter welchen Voraussetzungen und im welchen Umfang Mitarbeiter auch während der Freizeit für Sie erreichbar sein müssen und wie schnell sie auf Anrufe oder E-Mails reagieren sollen. Und auch die Frage der Vergütung für diese Bereitschaftsdienste sollten Sie regeln.

Denn wenn Sie von Ihren Arbeitnehmern fordern, dass die Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sind, handelt es sich um Rufbereitschaft. Wird tatsächlich dann gearbeitet, müssen die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeiten und die vorgeschriebenen Ruhepausen berücksichtigt werden. Halten Sie die nicht ein, kann es für Sie teuer werden. Denn es drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz.

Quelle: http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/muessen-ihre-arbeitnehmer-in-der-freizeit-erreichbar-sein.html

Hinweis: Eine Rufbereitschaft ist vergütungspflichtig. Entweder finanziell oder durch Freizeit.

Bei uns gibt's keine Bereitschaft.

@Yokad1609

Somit musst Du an Deinen freien Tagen nicht erreichbar sein.

Das sehe ich auch so, aber er setzt mich damit ziemlich unter Druck und deswegen hab ich mal hier gefragt ob ich im Recht bin. Danke.

@Yokad1609

Dann frag ihn doch mal, wie er dazu kommt, daß du erreichbar sein mußt, wenn ihr keine Bereitschaft habt. Und wo das steht, was er von dir verlangt.

Irgendwann mußt du ja auch mal frei haben und ein freier Tag, an dem man Bereitschaft hat, ist ja eigentlich kein ricntiger freier Tag.

Nein musst du grundsätzlich nicht, da diese Zeit zum erhohlen da ist. Frei heißt frei und wenn er dich an deinem freien Tag braucht und du nicht erreichbar bist, ist das sein problem. Es sei denn, es ist vertraglich geregelt, dass du auch eine Art Bereitschaft übernehmen musst. Aber auch da gibt es gewisse Regeln für den Arbeitgeber. Lass dich nicht unterkriegen von deinem Chef.

LG

Nein im Vertrag steht nix davon dass ich jederzeit erreichbar sein muss. Er wollte auch nur wissen ob ich mit ihm Schicht tausche..

@Yokad1609

Das ist eine Sache auf freiwilligen basis. Für sowas darf er nicht abmahnen oder andere Schritte einleiten. Also nicht einschüchtern lassen

Wenn es dein Arbeitgeber fordert, ständig erreichbar zu sein, muss er das Handy stellen (und auch bezahlen). Ausserdem steht dir dann auch die Bezahlung für die Rufbereitschaft zu (je nach Tarif - meist 1 - 3 Euro pro Stunde). Nur bei leitenden Angestellten besteht eine (dann meist ohne Bezahlung) Erreichbarkeits-Pflicht.

Gut gesprochen. Was ein Idiot von Chef.

NEIN, musst du nicht! Das ist dein freier Tag, der dir allein zur Verfügung steht. Sollte dein Chef von dir verlangen, dass du zu bestimmten Zeiten erreichbar bist, muss er dir dafür ein Entgelt bezahlen. So eine vereinbarte Zeit nennt man Rufbereitschaft, die gibt es in vielen Berufen, z.B. bei Springkräften im Erziehungsbereich. Erwartet dein Chef von dir allerdings diese Rufbereitschaft, muss er dich in dieser Zeit auch bezahlen, denn Rufbereitschaft ist ARBEIT und muss vergütet werden. Zudem muss er dir das schriftlich geben, in welchem Zeitraum du entgeltpflichtig erreichbar sein musst.