Muss ich als Vermieter Türen in eine offene Wohnung einbauen lassen?

5 Antworten

Die Wohnung ist von der Mieterin vor 2 Jahren so angemietet worden. Es gibt keine Türen und auch keine Zargen vom Flur zur Küche und zum Wohnzimmer. Jetzt Besteht die Mieterin auf den Einbau der Türen.

Die Mieterin hat die Sache doch so gemeietet, wenn Sie als Vermieter nichts zugesagt haben, dann müssen Sie auch nichts machen.

Die Mieterin kann gern auf eigene Kosten die Türen einbauen.

Wenn Sie es ganz genau wissen wollen ob das rechtens ist, Anwalt fragen oder Mitglied bei Haus & Grund werden.

MfG

Johnny

Die Mieterin kann gern auf eigene Kosten die Türen einbauen.

Damit verändert sie aber eine wesentliche Eigenschaft der Wohnung. Sie darf das allenfalls nur so machen, dass sie es bei ihrem Auszug auch wieder spurenlos zurück bauen kann. Und da das unsicher ist, würde ich als Vermieter das nicht erlauben.

Ein Wohnraum und auch eine Küche ist nicht komplett, wenn man die Tür nicht schließen kann. Das ist ein Mangel an der Mietsache.

BGB § 536b: "Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält."

@DerCAM

Hier geht es nicht um einen Mangel, sondern um eine wesentliche Eigenschaft der Wohnung: "Offenes Wohnen!"

wenn man die Tür nicht schließen kann

Dazu müßten erst mal welche vorhanden sein.

Wenn bei Mietbeginn weder Türen noch Zargen vorhanden waren ist das kein Mangel.

Die Mieterin kann gern auf eigene Kosten die Türen einbauen.

Wie würdest Du dann die Sachlage beurteilen in einem 1-Zimmer-Appartement mit Kochnische?

Bei Mietbeginn waren weder Türen noch Zargen vorhanden und nehme mal an es wurden der Mieterin auch keine vertraglich zugesichert.

Dann hat sie auch keinen Anspruch darauf.

Die Wohnung wurde gemietet, wie gesehen. Und nur das schuldest du der Mieterin - sie hat also keinen Anspruch auf den Einbau der Türen.