Muss ich als Untermieter die Mitschulden des Hauptmieters zahlen?

5 Antworten

Du erklärst deine Position als Untermieter lückenhaft.

Wo bist du als Untermieter eingetragen? Hast du einen schriftlichen Mietvertrag im persönlichen Besitz? Wie kannst du beweisen, dass du Miete an deinen Vermieter bezahlt hast?

Wenn dein Vermieter alle Unterlagen vernichtet hat, wie kommt dessen Vermieter an deine Daten? Deine Unterlagen kannst du komplett vom Eigentümer zurück fordern, denn du warst nicht dessen Vertragspartner.

Der Schufaeintrag ist zu löschen, wenn deine Schulden beweisbar nicht bestehen.

Wenn du mit dem Hauptmieter der Wohnung einen Untermietvertrag abgeschlossen hattest, musst du nicht für die Mietschulden des Hauptmieters haften.

Das müsstest du nur, wenn der Vermieter einen Mietvertrag mit euch beiden abgeschlossen hätte (aber dann wärst du nicht nur Untermieter gewesen, sondern zweiter Hauptmieter...)

Mit dem Vermieter hast du kein Vertragsverhältnis. Der muss sehen, dass er sein Geld von SEINEM Vertragspartner bekommt.

Angenommen der Vertragspartner ist tot bzw. liegt im Sterben...ändert das was ?

@xxx1234

Bist du sein Erbe?

@DerHans

wäre ich werde es aber dann ausschlagen

@xxx1234

Grundsätzlich hast du bei ausgeschlagenem Erbe nichts zu befürchten.

Allerdings gibt es im BGB eine "Stolperfalle". Mietverträge zählen zum Familienbedarf. Und wenn du entsprechend mit dem Hauptmieter liiert warst bzw. sein Kind o.ä., dann ist darüber ggf. durchaus trotzdem eine Haftung denkbar.

@mepeisen

Sippenhaftung gibt es in Deutschland nicht mehr. Nur wer als Vertragspartner im Vertrag steht haftet dem Vermieter gegenüber.

Da du mit dem Hauptvermieter keinen Vertrag hattest, kann der von Dir nichts verlangen. (Ausnahme wenn der Hauptvermieter den Anspruch des Mieters aus dem Untermietvertrag gepfändet hätte, oder dieser abgetreten worden wäre, aber das hättest Du mitbekommen müssen)

Nachdem Du auch keinen Mahnbescheid erhalten hast und Deine Miete an den Vermieter /Hauptmieter gezahlt hast, ist es merkwürdig, dass Du in der Schufa stehst.

Du kannst von demjenigen, der die Eintragung in die Schufa veranlasst hat, die Löschung des Eintrages verlangen.

Bist Du sicher das Du nur als Untermieter (mit einziehende Person) im Mietvertrag stehst?

Wenn ja gehen dich die Mietschulden des Hauptmieters nichts an.

Es sei denn §1357 BGB zieht.