Muss ich als Mieter eines Stellplatzes/Tiegarage Reparatur/wartungskosten für Tür und Reinigung zahl

1 Antwort

Wartungskosten und Reinigungskosten können sehr wohl auf den Mieter umgelegt werden. Reparaturkosten allerdings nicht. Es sei denn, du hast eine Klausel im Mietvertrag, dass Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag von dir getragen werden müssen.