Muss ich als Mieter eines Stellplatzes/Tiegarage Reparatur/wartungskosten für Tür und Reinigung zahl
Hallo, meine Frage: Ich habe als Mieter in einem 10 Parteien MFH auch einen Stellplatz in der Tiefgarage gemietet. Die Garage ist als Doppelparker konzipiert. Das heißt, je Platz sind 2 PKW durch Lift geparkt. Nun taucht auf der Nebenkostenabrechnung der Posten 'Reinigung der Stellflächen/Stahl, Wartung des automatischen Rolltores und Reparatur des Torschlosses/Sender,Empfänger' auf. Ich meine, da ich ja meine Miete für den Stellplatz zahle, kann mich der Vermieter doch nicht noch an den Reparatur/Wartungskosten beteiligen? Danke für kompetente und sach-/fachkundigen Rat. Gibt es evtl. Urteile /Aktzchn. zu vergleichbaren Fällen?
1 Antwort
Wartungskosten und Reinigungskosten können sehr wohl auf den Mieter umgelegt werden. Reparaturkosten allerdings nicht. Es sei denn, du hast eine Klausel im Mietvertrag, dass Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag von dir getragen werden müssen.