Muss ich als Mieter die schwarze Tonne (Restmüll) raus zustellen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich das richtig weiß, dann ist grundsätzlich der Anschlusspflichtige für das Bereitstellen des Abfallbehälters verantwortlich.

Nun kommt es auf die häuslichen Umstände an. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsabfallbehälter? Gibt es einen Hausmeister?

Bei einer Abfalltonne, die ausschließlich durch eine Familie genutzt wird, überträgt der Anschlusspflichtige die Pflicht des Herausstellens an den Mieter. Bei Abfallbehältern, die durch mehrere Parteien genutzt wird, regelt das wahrscheinlich die Hausordnung.

Auch das Zwei-/ Dreifamilienhaus, in dem der Vermieter mit wohnt, ist möglich. Hier sehe ich grundsätzlich den Vermieter in der Pflicht. Dennoch bedarf es hier einer einvernehmlichen Einigung. Denn man möchte ja miteinander auskommen. :-)

Vielen Dank für den Stern.

Mit den Nebenkosten bezahlst Du nur die Gebühr für die Leerung. Die muss ich als Hauseigentümer auch an das Entsorgungsunternehmen bezahlen. Das Rausstellen der Tonne ist damit nicht abgedeckt. Wenn Dein Vermieter Dir noch einen 1 € - Jobber auf die Liste setzen soll der Dir die Tonne rausstellt, musst Du ihm das halt sagen.

Wenn das Deine eigene Tonne ist, dann sollte es in erster Linie in Deinem Interesse liegen, dass die Tonne auch geleert wird. Also: Rausstellen.

und wenn der Vermieter 100 km weit entfernt wohnt, kommt er jedes Mal vorbei, um deine Tonne rauzustelllen? nee, das gehört eindeutig zu den Aufgaben des Mieters

Ich bezahle ja pro Monat auch die Nebenkosten.

Auch für Hausmeistertätigkeiten? Wenn nein ist der VM nicht dazu nicht verpflichtet.

Heute bekomme ich einen Brief dass ich ab nächste Woche sich selbst die schwarze Tonne raus zustellen.

Ist doch prima. So kannst Du selbst entscheiden wann die Tonne raus muß und wann nicht.

Wenn pro Ziehung/Leerung berechnet wird können da einige T€uros im Jahr zusammenkommen wenn nur halbvolle Tonnen rausgestellt werden.

eine allgemein verbindliche regelung gibt es dafür nicht. vielleicht hilft dir dein mietvertrag und die zugehörige hausordnung weiter. wenn du nicht selbst an den entsorger bezahlst, sondern dein vermieter, legt der natürlich die gebühren dafür auf die mieter um. wer nun aber für das rausstellen der tonnen zuständig ist, mußt du mit deinem vermieter klären- ach haben es die berliner gut: bei der bsr ist DAS gar keine frage, die holen die tonnen auch noch vom letzten hinterhof.