Muß ich als Mieter die Gebäudeversicherung bezahlen?
Hallo guten Morgen,
Ist man als Mieter verpflichtet die Gebäudeversicherung zu bezahlen? Wird es in einem Mehrfamilienhaus auf die Nebenkosten der Mieter umgelegt? Sollte die der Fall sein, muß es doch im Mietvertrag festgehalten werden, oder irre ich mich?
Danke für Eure Antworten
8 Antworten
Die Gebäudeversicherung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann, wenn vertraglich vereinbart, auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundstückshaftpflicht übrigens auch.
Als vertraglich vereinbart gelten Betriebskosten wenn sie entweder im Vertrag aufgelistet sind oder im Vertrag auf den § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) verwiesen wird.
Wenn dies vereinbart ist, musst Du sie mit den Nebenkosten zahlen. Das muss aber zwingend im Mietvertrag stehen, zumindest ein Verweis auf § 2 BetriebsKV o.ä. ...
Er kann die gesamten Kosten auf alle Wohnungen umlegen, für Leerstand muss er dann allerdings selbst bezahlen...
Muß der Vermieter dann auch einen Teil bezahlen
Wenn er selbst mit in dem Haus wohnt bzw. Wohnungen leer stehen natürlich.
Die Mieter zahlen nur ihren Anteil je nach Umlageschlüssel. Meist ist das die Wohnfläche.
Halo, die Gebäudeversicherung gehört mit zu den umlagefähigen Kosten. Dagegen ist rechtlich also nichts einzuwenden. In den Mietverträgen sollten alle Nebenkosten erwähnt werden, die anfallen und die der Vermieter im Rahmen des rechtlich möglichen entsprechend umlegt.
Nicht nur die, sondern alle umlagefähigen Kosten, die in Ihrem Mietvertag aufgeführt sind - einfach mal lesen, was sie da so unterschrieben haben!
Ja, die Gebäudeversicherung gehört zu den Betriebskosten, die an den Mieter weitergereicht werden können.
Die Gebäudeversicherung ist ein integraler Bestandteil der Wohnnebenkosten und darf somit von dem Vermieter auf den Mietnehmer, nachfolgend auch Mieter genannt, umgelegt werden. Dieser Sachverhalt der Umlagefähigkeit ist in der Verordnung zur wohnwirtschaftlichen Berechnungen II.B.V. unter Punkt 13 festgelegt.
http://www.gebaeudebrandversicherung.de/2008/12/22/gebaeudeversicherung-und-nebenkosten/
Die II. BV ist bereits seit dem 31.12.2003 außer Kraft...
Und was gilt statt dessen?
Ich meine, inhaltlich kommt man sicher zu keinem anderen Ergebnis.
Seit 01.01.2004 gilt die BetriebsKV...
Das ist zwar inhaltlich gleich, hat aber die unangenehme Nebenwirkung, dass Nebenkostenvereinbarungen, die vertraglich ab dem 01.01.2004 mit Verweis auf die II. BV geschlossen wurden, unwirksam sind...
Danke schön.
Muß der Vermieter dann auch einen Teil bezahlen oder kann er die Kosten nur auf die Mieter umlegen?