Muß ich als Mieter die Gebäudeversicherung bezahlen?

8 Antworten

Die Gebäudeversicherung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann, wenn vertraglich vereinbart, auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundstückshaftpflicht übrigens auch.

Als vertraglich vereinbart gelten Betriebskosten wenn sie entweder im Vertrag aufgelistet sind oder im Vertrag auf den § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) verwiesen wird.

Wenn dies vereinbart ist, musst Du sie mit den Nebenkosten zahlen. Das muss aber zwingend im Mietvertrag stehen, zumindest ein Verweis auf § 2 BetriebsKV o.ä. ...

2857nicole 
Fragesteller
 16.08.2011, 08:55

Muß der Vermieter dann auch einen Teil bezahlen oder kann er die Kosten nur auf die Mieter umlegen?

XtraDry  16.08.2011, 08:58
@2857nicole

Er kann die gesamten Kosten auf alle Wohnungen umlegen, für Leerstand muss er dann allerdings selbst bezahlen...

anitari  16.08.2011, 09:50
@2857nicole

Muß der Vermieter dann auch einen Teil bezahlen

Wenn er selbst mit in dem Haus wohnt bzw. Wohnungen leer stehen natürlich.

Die Mieter zahlen nur ihren Anteil je nach Umlageschlüssel. Meist ist das die Wohnfläche.

Halo, die Gebäudeversicherung gehört mit zu den umlagefähigen Kosten. Dagegen ist rechtlich also nichts einzuwenden. In den Mietverträgen sollten alle Nebenkosten erwähnt werden, die anfallen und die der Vermieter im Rahmen des rechtlich möglichen entsprechend umlegt.

Nicht nur die, sondern alle umlagefähigen Kosten, die in Ihrem Mietvertag aufgeführt sind - einfach mal lesen, was sie da so unterschrieben haben!

Ja, die Gebäudeversicherung gehört zu den Betriebskosten, die an den Mieter weitergereicht werden können.

Die Gebäudeversicherung ist ein integraler Bestandteil der Wohnnebenkosten und darf somit von dem Vermieter auf den Mietnehmer, nachfolgend auch Mieter genannt, umgelegt werden. Dieser Sachverhalt der Umlagefähigkeit ist in der Verordnung zur wohnwirtschaftlichen Berechnungen II.B.V. unter Punkt 13 festgelegt.

http://www.gebaeudebrandversicherung.de/2008/12/22/gebaeudeversicherung-und-nebenkosten/

XtraDry  16.08.2011, 08:53

Die II. BV ist bereits seit dem 31.12.2003 außer Kraft...

Terrorpinguin  16.08.2011, 08:55
@XtraDry

Und was gilt statt dessen?

Ich meine, inhaltlich kommt man sicher zu keinem anderen Ergebnis.

XtraDry  16.08.2011, 09:01
@Terrorpinguin

Seit 01.01.2004 gilt die BetriebsKV...

Das ist zwar inhaltlich gleich, hat aber die unangenehme Nebenwirkung, dass Nebenkostenvereinbarungen, die vertraglich ab dem 01.01.2004 mit Verweis auf die II. BV geschlossen wurden, unwirksam sind...

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html

Terrorpinguin  16.08.2011, 09:06
@XtraDry

Danke schön.