muss ich als kleinunternehmerin die im gewerbemietvertrag ausgewiesene umsatzsteuer zahlen?

3 Antworten

Mieteinnahmen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei; es besteht jedoch die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen auf die Umsatzsteuerfreiheit zu verzichten um den Vorsteuerabzug seiner eigenen Ausgaben zu wahren - das nennt man Option.

Eine Voraussetzung ist, daß der Mieter ausschließlich Umsätze hat, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 15 (2) UStG); ist der Mieter Kleinunternehmer, dann ist eine Option daher grundsätzlich ausgeschlossen.

Eine Ausnahme von dieser Voraussetzung gilt jedoch für Altgebäude i. S. v. § 27 Abs. 2 UStG.

Definition von ­Altgebäuden

Hierzu zählen Gebäude, mit deren Errichtung vor dem 11.11.1993 begonnen wurden und die vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden.

In diesem Fall kann der Vermieter auch optieren, wenn der Mieter nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Dir bleibt letztendlich nichts anderes übrig als das zu akzeptieren, ansonsten wird er Dir die Räume wahrscheinlich nicht vermieten.

Für Dich ist doch nur entscheidend ob der Mietzins + USt. genauso akzeptabel ist, wie er es wäre, wenn er ohne USt wäre.

DH - hervor- bis herausragende Antwort!

Dazu kommt aus Sicht des Vermieters, ob er für die Zeit ohne Optionsmöglichkeit seinen Vorsteuerabzug berichtigen muss. Im schlimmsten Fall wäre sogar für das ganze Jahr zu berichtigen, weil die USt eine Jahressteuer ist. Das hätte er m.E. alles zu prüfen, auch wenn die USt unberechtigt gezahlt werden würde. Der wird sich freuen.

der Schoppenhauer, wie kommst du auf so was: Mieteinnahmen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei; Stimmt so nicht. Bei gewerblich genutzten vermieteten Flächen wird die MWST ausgewiesen.

Ja, du musst die MwSt. bezahlen. Es hat eben alles vor und Nachteile. Hättest du keinen $19UstG genutzt könntest du die MwSt. gegen rechnen.

Da du den § 19 UstG nutzt ist letztendlich für dich als gewerbetreibender alles 19% teurer, da du die MwSt. deiner Einkäufe nicht mit der MwSt. der Eingänge verrechnen kannst.

Nach meiner Einschätzung musst du die bezahlen. Du musst ja als Kleinunternehmer sonst auch die MWSt. bezahlen für alles, was du kaufst.