Muss ich als Erbe Miete und Räumungskosten trotz Ausschlagung zahlen?

11 Antworten

ja, die hellste kerze auf dem kuchen scheinst du nicht zu sein. Anfechten kann ein Mieter einen Mietvertrag z.B. in Fällen, in denen er einem relevanten Irrtum gemäß § 119 BGB z.B. über eine Eigenschaft der Mietsache unterlegen ist, oder etwa vom Vermieter arglistig getäuscht wurde.

Aua, diese Unterschrift war gar keine gute Idee.

Selbst wenn du das Erbe ausschlägst, hast du die Sondervereinbarung an der Backe.

Ich würde dir hier raten, direkt zu einem Anwalt zu gehen und die Vereinbarung prüfen zu lassen. Ich halte es zwar nicht für sehr wahrscheinlich, aber vielleicht besteht ja die Möglichkeit, aus der Sache rauszukommen.

Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, warum du dich überreden lässt, eine solche Vereinbarung zu unterschreiben.

Dumm gelaufen. Trotzdem denke ich, dass diese Vereinbarung nicht haltbar ist. Da würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen. Hier ist ganz offensichtlich, dass der Vermieter die Ausnahmesituation nach dem Tod des Vaters ausgenutzt hat. Der FS kann das Ausmaß der Renovierungs- und Reparaturkosten nicht einmal überblicken. Ich würde einen Anwalt einschalten, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Vereinbarung Bestand hat.

Der Vermieter ist gestern mit einer "Sondervereinbarung des Mietvertrages" gekommen in dem steht dass ich die Wohnung übernehme und 1 Monat Zeit habe die Wohnung zu räumen. Inklusive den ganzen Räumungs/Reparaturkosten.Es war ziemlich spät und ich habe den Vertrag erst heute richtig gelesen und verstanden.

Man das war aber schlecht. Man unterschreibt nichts zwischen Tür und Angel mal eben auf die Schnelle und schon erst recht nicht, wenn man den Vertrag nicht durchgelesen hat.

Muss ich trotz dem für alles zahlen? trotz der unterschriebenen Sondervereinbarung?

Du kannst zwar das Erbe ausschlagen jedoch hier denke ich, bist Du einen separaten Vertrag ein gegangen.

Aber ich würde dennoch durch einen Anwalt prüfen lassen ob das überhaupt so wirksam ist bzw. ob das bei einer Erbausschlagung greift.

MfG

johnny

Du solltest das Schloss tauschen,dringend, auch wenn Du das Erbe ausschlägst.

Da kann aber doch etwas nicht stimmen. Ein in der Wohnung wohnender Erbe übernimmt doch den Mietvertrag genauso, wie die Bestattung, so lese ich die gesetzlichen Vorgaben. Wird das Erbe ausgeschlagen, hat damit ja die Wohnung nichts am Hut, zumal es ja eine gesonderte Vereinbarung gibt. Und zu den Kosten kann ja ggf. die PH eingebunden werden, die sich ja jeder Mieter genau aus diesen Gründen für rd. 35 EUR/Jahr leistet. Viel Glück in dieser schweren Zeit.