Muss ich als Ebayverkäufer einem Käufer den Kaufpreis erstatten, wenn sein Account gehackt wurde und die Ware schon "an den falschen" übergeben wurde?

9 Antworten

Da muss man etwas genauer hinschauen, aber zu deinen Ungunsten gehe ich spontan davon aus, dass du nicht in der besten Position bist:

Du hast Geld erhalten; um das behalten zu dürfen, müsste es einen Rechtsgrund geben zwischen dir und demjenigen, von dem du es erhalten hast. --> zwischen dir und überweisenden dem Kontoinhaber

Ein solcher Rechtsgrund wäre etwa ein Vertrag. Und dazu lässt sich knapp sagen: wenn der Accountinhaber glaubhaft machen kann, dass er gehackt wurde und somit gerade nicht selbst mit dir einen Vertrag geschlossen hat, dann gibt es einen solchen Rechtsgrund schlicht nicht.

Damit gibt es dann auch keinen Grund dafür, das Geld behalten zu dürfen bzw nicht an ihn zurückzahlen zu müssen.

Man könnte jetzt noch weiter ausholen und über zB die Rechtsscheinhaftung im Internet schreiben; im Ergebnis aber ist damit zur Zeit noch nicht viel zu gewinnen. Besser könnten deine Ersatzchancen gegenüber PayPal stehen; das aber wenn dann eher in der Theorie.

Ich gehe davon aus, dass Paypal Dir geschrieben hat.

Oder hat der Käufer Dir geschrieben dass sein Paypal-Account gehackt sei?

Das ist die entscheidende Frage.

Im ersten Fall wird Paypal ohne Dein Zutun das Geld an den Käufer erstatten, da digital gelieferte Ware nur sehr eingeschränkt dem Verkäuferschutz unterliegt. Und Paypal bei gehackten Zahlungsaccounts keine Schwierigkeit sieht, den Schaden auf den Verkäufer weiterzuwälzen.

Im zweiten Fall versucht der Käufer Dich zu "beeindrucken". Das wäre also ein Betrugsversuch.

Solange keine Anzeichen erkennbar waren, an denen man hätte eigentlich erkennen können, dass da was nicht stimmt, musst Du von der rechtlichen Seite her nichts zurückerstatten, soweit der Käufer nicht minderjährig ist.

eBay ist nicht Vertragspartner! - Allgemeine Tipps die private eBay-Verkäufer kennen sollten!

§1 Leistungsbeschreibung
  1. Mittels der eBay-Dienste bietet eBay einen Marktplatz an, auf dem von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften („Nutzer”) in Verkaufsangeboten („Angebot”), Waren und Leistungen aller Art („Artikel”) angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer”) und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer”) und sonstige Inhalte veröffentlicht werden können, sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.

Ausführliche Informationen zur den eBay-AGB findest du hier:

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259#%C2%A71%20Leistungsbeschreibung

§6 Angebotsformate und Vertragsschluss

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259#%C2%A76%20Angebotsformate%20und%20Vertragsschluss

eBay-Rechtsportal Rechtliche Informationen für Käufer Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

Missbrauch der Rückgabeoption bzw. des eBay-Käuferschutzes

Der eBay-Käuferschutz dient dazu, Käufer und Verkäufer zu schützen. Wenn wir feststellen, dass ein Mitglied die Rückgabeoption oder den eBay-Käuferschutz missbraucht, kann dies zu einer Reihe von Sanktionen führen, z.B. Kaufbeschränkungen, Verkaufsbeschränkungen und Kontosperrung. Beispiele für einen Missbrauch:

  • Angeben eines falschen Grundes für Rückgaben
  • Zurücksenden eines Artikels, der nicht dem erforderlichen Zustand entspricht
  • Übermäßige Anzahl von Rückgabeanfragen
Kundenservice eBay einschalten, damit wir helfen – für Verkäufer

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.ebay.de/help/returning-item/default/ebay-plus-rckgaben-fr-kufer?id=4702

Gut zu wissen:

Die von dir beschriebene Masche wir leider immer öfter von Abzockern genutzt, die darauf setzen, dass der Verkäufer seine Rechte nicht kennt und eBay-Optionen für gültiges Recht beim Kaufvertrag hält.

Bei der eBay-Option "Rücknahme eines Artikels" handelt es sich lediglich um eine technische Möglichkeit. Nach erfolgreicher Rückgabe des gekauften Artikels, erstattet eBay dem Verkäufer die Verkaufsgebühren.

Soll heißen: Die Rücknahme des Verkäufers ist nichts anderes als ein Aufhebungsvertrag, der zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wird.

Beim Aufhebungsvertrag sind beide Vertragsparteien so zu stellen, als hätte es keinen Kaufvertrag gegeben. Bereits erbrachte Leistungen sind zu erstatten.

Gut zu wissen:

eBay darf keine Rechtsberatung geben. Das heißt, eBay wird weder die Ansprüche prüfen, noch sich in irgendeiner Form dazu äußern.

Einen entsprechenden Hinweis wirst du auch in der eBay-Benachrichtigungs-E-Mail finden.

Mein Tipp:

Wenn du den Artikel wie angeboten verschickt hast, solltest du die Rücknahme ablehnen.

Du hast durch eBay die Gelegenheit erhalten dich zur Sache zu äußern. Diese Möglichkeit solltest du wahrnehmen!

Zudem kannst du dich an den eBay Kundenservice wenden und dich über das unzulässige Verhalten des Käufers beschweren!

Fazit:

Der Käufer müsste seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag auf zivilrechtlichem Weg geltend machen. Wie bereits oben erwähnt ist der Verkäufer beweispflichtig!

Gut zu wissen:

Anspruchsvoraussetzung ist in jedem Fall, dass der Käufer dir zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt.

Nach fruchtlosem Fristverlauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten den Kaufpreis zurück fordern und ggf. Schadenersatz verlangen.

Gut zu wissen:

Ein wirksamer Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich und unterschrieben zugestellt werden. Ein Rücktritt per E-Mail ist unwirksam! Zudem ist der Käufer beweispflichtig. Das heißt, er sollte/müsste dir den Rücktritt vom Kaufvertrag per Einschreiben zustellen.

BGH: Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich

Wenn ein Käufer sich sein Geld über Paypals Käuferschutz zurückholt, soll ein Verkäufer dennoch Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises geltend machen können, entschied der Bundesgerichtshof.

Ausführliche Informationen zum BGH-Urteil von 2017 findest du hier:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Klagen-trotz-Paypal-Kaeuferschutzes-moeglich-3898019.html

Sollte der Käufer über PayPal bezahlt haben, ist es wahrscheinlich ratsam, sich telefonisch!! mit dem PayPal Kundenservice in Verbindung zu setzen und PayPal über den Verdacht auf Betrug zu informieren.

Falls noch nicht angegeben, solltest du dir vor dem PayPal-Anruf alle relevanten Daten zurecht legen. Insbesondere die eBay-Artikelnumm, wie auch die Sendungsnummer des Versandunternehmens. Auch wenn der Erhalt der Ware unstrittig ist.

PayPal darf zwar auch keine Rechtsberatung geben, allerdings ist die persönliche Kontaktaufnahme informativer, als eine E-Mail-Anfrage.

PayPal-Kontakt zum Kundenservice: Tel.: 0800 7234500

Ausführliche Informationen zum persönlichen PayPal-Kontakt findest du hier:

https://www.paypal.com/de/smarthelp/contact-us

Gegen zutreffende Bewertungen des Käufer solltest du dich wehren!

Grundsatz zum Servicestatus und zu Bewertungen

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/seller-performance-policy/seller-performance-defect-removal-policy?id=4352#section3

Ich hoffe, dieser allgemeine Überblick, konnte dir bei der Beantwortung deiner Frage behilflich sein.

Viel Erfolg!

Wenn Du die Sendung korrekt beweisen kann nicht.