Muss ich als Deutscher der aber in den Philippinen lebt in Deutschland meine Erbschaft klären oder direkt in den Philippinen?

5 Antworten

Du meinst, welches Erbrecht fuer deinen Nachlass anzuwenden ist? 

Grundsaetzlich gilt seit einigen Jahren, das das Erbrecht des Staates anzuwenden ist, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewoehnlichen Aufenthalt hatte. Das waere also in deinem Fall des Erbrecht der Philippinischen Republik.

Ich habe die Frage so verstanden, daß der FS auf den Philippinen lebt, der Erblasser aber in DE lebte... Es geht wohl demnach nicht um das Erbe, daß ER mal hinterlässt....

Danke, aber ich kann auch hier in den Philippinen meine Erbschaft selbst bestimmen?

@tedhauk

Im philippinische Erbrecht kenne ich mich natuerlich nicht aus. Du solltest aber selbst vor Ort rausbekommen, inwieweit du ueber dein Vermoegen testamentarisch frei bestimmen kannst und ob bzw. in welcher Weise es dort Pflichtteilansprueche fuer nahe Angehoerige gibt.

Du kannst aber auch auf deutsches Erbrecht optionieren (wie genau das geht, musst du noch rausfinden oder es schreibt noch jemand etwas dazu). Dann kannst du ueber dei Vermoegen testamentarisch frei verfuegen, deine pflichtteilberechtigten Erben haben dann aber ggf. gegenueber deinen anderen Erben einen Pflichtteilergaenzungsanspruch (25% ihres jeweiligen gesetzlichen Erbteils).

wenn du das Erbe ablehnen willst, das kann man auch bei einer zuständigen Botschaft machen. Nach 6 Wochen gilt das Erbe als angenommen - die Zeit läuft ab Kenntniss des Erbfalls

Es soll um das gehen, was ich zu vererben habe! Ich bin verheiratet, habe einen Sohn der in Europa lebt, und habe hier einen philippinischen Freund dem dann auch was hinterlassen will

Wenn du permanent in den Philippinen lebst gehen automatisch 50% aller Besitztümer an deine Frau und 50% werden auf deine Kinder aufgeteilt. Sind diese nicht volljährig geht erst mal alles an deine Frau wobei ich nicht sicher bin ob sie es dann nur verwalten darf.

Falls du schon im kritischen Alteer bist gebe deiner Frau wenigstens eine Kontovollmacht oder ein extra Konto. Ich habe schon 3 Beerdigungen von Freunden beigewohnt die die volle Kontrolle behalten wollten und nach einem Schlaganfall nicht behandelt werden konnten weil keine Krankenkasse vorhanden war und die Frau nix bezahlen konnte. Bekannte die helfen hätten können wurden natürlich nicht hinzugezogen

oh ja, eine gute Idee! Kann man bei einem Anwalt z.B. seinen letzten Willen hinterlegen?

@tedhauk

Ja kann man aber auch hier gibt es Pflichtanteile. Jedes Kind muss minimum xx% bekommen usw. 

Soweit ich weiß in Deutschland, musst du aber sowieso mit deinem Anwalt klären

Einmal Freund heiraten, Erbschaft, dann Frau, was denn jetzt? Wenn Du schon schreibst, dann soo, daß es nicht auffällt.

Wenn ich eine Frau habe, meinen Freund dadurch natürlich nicht heiraten kann, möchte ich gerne Beide an meinem Erbe beteiligen! Ist doch einfach? Frage, was muss ich tun?