muss ich als alleinmieter nach einer trennung mit parnter die renovierungskosten beim auszug selbst tragen?

8 Antworten

Vielleicht lohnt es sich zu klären, ob die Renovierungsklauseln überhaupt wirksam sind. Die wenigsten sind es tatsächlich.

Gegenüber deinem Vermieter bist im übrigen du verantwortlich. Soweit du belegen kannst, dass sie Schäden in deiner Wohnung verursacht hast, steht es dir frei, deine Ex im Nachgang zivilrechtlich auf den dir entstandenen Schaden in Anspruch zu nehmen.

es geht darum, dass sie jetzt ausgezogen ist von heute auf morgne, die wohnung mir alleine jetzt ach zu teuer its. und ich raus muss aus der wohnung. sprich für schäden die sie mir an wände und boden verantwortilch ist, muss jemand aufkommen, hab ich jetzt die A-karte?

.. kann man so sehen. Das musst Du dann privat mit der Ex klären

@oppenriederhaus

das nenn ich mal mist :D wäre ziemlich asozial von ihr. aber dann hab ich noch was in petto. payback is a b1tch :D

Als alleiniger Vertragspartner wird der Vermieter seine Forderungen bei dir geltend machen.

muss ich als alleinmieter nach einer trennung mit parnter die renovierungskosten beim auszug selbst tragen?

Wenn Du alleine im Mietvertrag steht, dann bist nur Du Vertragspartner des Vermieters, also musst Du die Renovierungskosten tragen, es sei den Du hast einen schriftlichen Untermietvertrag in dem eine wirksame Endrenovierungsklausel vereinbart ist.

sprich für schäden die sie mir an wände und boden verantwortilch ist, muss jemand aufkommen, hab ich jetzt die A-karte?

Ja Du hast die A-Karte.

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johnnymcmuff

Also die Wohnung läuft aber auf euren Namen oder? Wenn nur auf dein Namen läuft bist du dafür Verantwortlich. Wenns beide gehört dann muss sie sich auch an den Kosten beteiligen.