Muss ich absichtlich herbeigeführte Kosten durch Amazon/LBBerlin begleichen?

4 Antworten

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Es ist relativ einfach: Du schuldest natürlich die ursprüngliche Rate/ Forderung. Die Rücklastschriftkosten und die Inkassokosten sind hingegen nicht durchsetzbar. Ich würde die ursprüngliche Forderung bezahlen (sofern noch nicht geschehen) und dem Inkasso folgenden Einschreibe-Brief senden:

"Wertes Inkasso. Ich habe ihre Mandantin mehrfach im Vorfeld über meine Zahlungsprobleme aufmerksam gemacht. Ich habe ihr auch deutlich verboten, Lastschriftversuche zu starten, da ich das Geld so nicht hatte. Wie ihrer Mandantin angekündigt, steht mir das Geld am Monatsende zur Verfügung, dann wird ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Hauptforderung überwiesen. Hinsichtlich ihrer Gebühren wenden Sie sich vertragsgemäß an ihre Mandantin. Von mir gibt es keinen Cent. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen, da ihre Beauftragung nach Ansicht der Gerichte rechtswidrig erfolgte. Sollten Sie mich nicht in ruhe lassen und mir weiter drohen, wird Strafanzeige erstattet, sowie Beschwerde beim Aufsichtsgericht eingereicht."

Achja: Man telefoniert nicht mit Inkassos. Am Telefon erzählen die den größten Unsinn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ich Geld ausgebe das ich eigentlich gar nicht habe, dann muss ich immer damit rechnen, dass der Gläubiger versucht an sein Geld zu kommen. Denen ist egal ob du Sozialhilfeempfänger bist oder nicht. Du hättest den Kartenvertrag bereits kündigen müssen sobald du Hartz IV Empfänger geworden bist und nicht erst zum Renteneintritt. Schließlich hast du immer Sorge zu tragen, dass dein Konto ausreichend gedeckt ist. Außerdem muss man (glaube ich) bei einer Kartenkündigung den gesamten offenen Restbetrag auf einmal zurück zahlen.

Ich habe den Vertrag und Karte nicht gekündigt und denen Geld angeboten, das sie nicht wollten. Mir bleiben von 720 € jetzt nur noch 120 € zum Leben. 60 € hatte ich für diesen und den nächsten Monat angeboten, danach mehr. Das war denen zu wenig.

@Aleja66

Du kannst nun mal nicht versuchen, denen Geld anzubieten um danach weiter Schulden machen zu können. Ist ja logisch, dass die da nicht darauf hereinfallen.

Es wäre übrigens besser für dich, den Kartenvertrag zu kündigen. Sonst kommst du nämlich nie aus deren Schuldenfalle heraus. Vielleicht hast du noch Verwandte, die dir da behilflich sein könnten, die restliche Summe zu zahlen?

Telefoniert mit wem? Dem Inkassounternehmen? Die arbeiten nicht für dich/deine Interessen; mit denen kommuniziert man nicht, die ignoriert man und wenn der Mahnbescheid kommt wird dem widersprochen und weiterhin alles ignoriert. Ab da könnte man denn über n Anwalt nachdenken.

Und Telefonieren sowieso nicht, da hast nichts schwarz auf weiß. Immer alles schriftlich.

Klär das mit der Bank. Amazon ist da auch nicht dein Ansprechpartner. Die Visakarte ist von der LBB.
Mit denen hast du doch auch vorher telefoniert. Und wenn du es sogar noch schriftlich hast (was genau hast du von denen denn schriftlich?), kannst das gleich mitteilen.

Sie sind in dem Schreiben nicht auf vorherige Telefonate oder Emails einge-gangen. Es stand nur: können Sie nicht bis zum... zahlen, wird die Sache an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. Sie wollten die von mir angebotenen 60 € für diesen und nächsten Monat nicht und ich habe Vertrag mit Amazon, nicht mit der LB Berlin, die machte nur den Einzug.

@Aleja66

Dann hast du eine andere Amazon Visa Karte als ich. Ich musste einen Antrag der LBB ausfüllen, auch zum kündigen musste ich das über die LBB.

Amazon bietet nur das von der LBB geloggte Cashback an.

Ganz so schnell wäre ich nicht mit den "unsauberen Mitteln".

  • Ob Du Geld zum Monatsende bekommst oder nicht, hat mit dem Recht zur Abbuchung nichts zu tun. Der andere hat das Recht, zum festgelegten Zeitpunkt abzubuchen bzw Du hast die Pflicht, zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Wenn jemand kein Geld hat, entbindet ihn das nicht von der Pflicht zur Zahlung. Ansonsten würde wohl niemand mehr irgendwas zahlen.
  • Hast Du beim Widerspruch nur die jeweiligen Zahlungen zurückgehen lassen oder die gesamte Einzugsermächtigung gekündigt?

Natürlich die gesamte Einzugsermächtigung, da sie 3 x trotz Widerspruch an mein Konto gegangen sind. Wenn Du ein Einkommen von 720 € hast und alles davon bezahlen musst, möchte ich Dich sehen, wenn Dir jemand 250 € schuldet und nicht zahlt. So bin ich erst in die Lage gekommen. Ich musste für die BKK Mobil Oil in Vorkasse gehen und sie schulden mir seit 3 Monaten die 250 €. Die Sache liegt auch einem RA vor. Desweiteren habe ich denen Geld angeboten, das sie ablehnten.