Muss Geld, das in China verdient wurde in Deutschland nochmals versteuert werden?
Mein Mann ist Serbe, hat aber ein deutsches Bankkonto, auf welches sein Gehalt, welches er momentan in China verdient, überwiesen werden soll. Muss dies trotzdem versteuert werden in D?
3 Antworten
Solche Konstellation wie Du sie hier sogar erst als Kommentar zu dem Versuch einer Antwort gibst, die machen die Beantwortung Deiner Frage unmöglich.
Die Steuerpflicht ist nicht an ein Bankkonto gebunden. International geht es immer um Wohnsitz und oder gewöhnlichen Aufenthalt. Auch der Wohnsitz-Begriff stellt andere Anforderungen als der Begriff vermuten lässt.
Darin ist schon inbegriffen, wenn jemand eine Wohnung bereit hält. Wann das aber der Fall ist, dass muss in so einem Fall schon genauer geprüft werden. Auch wenn für Eheleute einzeln geguckt werden muss, ist dann doch wieder ein Gesamtbild wichtig.
Auch wenn Gerneso hier versucht hat die Frage zu beantworten und den rechtlichen Grundsatz dargestellt hat, ist die Darstellung mit Vorsicht zu betrachten. Denn in der Regel gibt es Verträge zwischen den meisten Staaten, die das Recht auf Besteuerung regeln.
Der Gang zu einem Steuerberater wird Dir nicht erspart bleiben. Obwohl eine Auskunft in China zu besorgen möglich scheint, da würde ich mich nicht darauf verlassen. Dafür ist mir der Umgang mit dem Recht in China zu nebulös und die Korruption nach Schätzungen trägt da nicht zu einer Änderung meiner Einstellung bei.
Zu klären ist also der Wohnsitz (u. U. Hilfsweise der gewöhnliche Aufenthalt), dann wäre im Falle der deutschen Steuererklärung weiter zu klären, ob es eine Anrechnung der ausländischen Steuern gibt und welcher. Besteht die Möglichkeit der Freistellung von Steuerabzügen in China? Welches Amt ist dafür gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zuständig? Und der letzte Punkt, der mir einfällt, ob die Einnahmen in China hier dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Eine beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte hier käme auch in Betracht. Mit der Versteuerung der Welteinkünfte in China. Letzte Möglichkeit wäre die erweiterte Steuerpflicht. Gerade letzteres ist eine deutsche Besonderheit. Eine Vorschrift die für Steuerflüchtlinge geschaffen wurde, die große Teile ihres Einkommens in Deutschland verdienen und dann in Monaco leben. Diese Vorschrift wurde extra für die Profi-Sportler der Formel 1 und Tennis geschaffen. Gilt aber auch für Künstler. Also das meint jetzt den Hintergrund und Ursprung. Bedeutet nicht, dass die Wirkung auf diese Berufe beschränkt wäre.
Hallo 4narina,
kurze Antwort vorab: Sehr wahrscheinlich ist in Deutschland nichts zu versteuern und auch keine Steuererklärung einzureichen. Lass Dich nicht verwirren.
Langversion: Zunächst müsste man wissen, ob Dein Mann einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hier in Deutschland hat bzw. hatte. Vorher kommt man nicht weiter. Wichtig: Es sind die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend. Es ist also egal, wo jemand gemeldet ist. Ein Wohnsitz könnte schon darin begründet liegen, dass Ihr eine gemeinsame Wohnung in Deutschland unterhaltet und er Dich in Deutschland besuchen kommt.
Unabhängig davon kann man aber sagen, was die steuerliche Folgen wären (Voraussetzung: Es geht wirklich nur um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).
a) Dein Mann hat keinen Wohnsitz in Deutschland
Da Dein Mann in China lebt und arbeitet, gibt es für Deutschland keine Besteuerungsgrundlage. Also keine Versteuerung in Deutschland.
b) Dein Mann hat einen Wohnsitz in Deutschland
Dann ist er in Deutschland unbeschränkt mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Wenn Du schreibst, dass er in China lebt und arbeitet, kann man wohl davon ausgehen, dass er sich innerhalb eines Jahres mehr als 183 Tage in China aufhält, oder? In diesem Fall sind die chinesischen Einkünfte in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Dies hätte aber erst dann Bedeutung, wenn andere Einkünfte in Deutschland zu besteuern wären bzw. wenn Ihr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden würdet. Ansonsten keine Versteuerung in Deutschland. Ausnahme: Er arbeitet ein paar Tage in Deutschland. Dann könnte eine Steuerpflicht für diese Tage entstehen.
Wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz hat, wird das Einkommen in Deutschland versteuert. Bei in Ausland verdientem Einkommen wird die Steuer, die man im Beschäftigungsland schon abgezogen bekommt, vom Deutschen Finanzamt bei der Berechnung der fälligen Steuer angerechnet.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Also er ist nicht mehr in Deutschland gemeldet, besitzt aber eben noch sein Bankkonto hier. Er hat vor ein paar Jahren mal in Deutschland gelebt und gearbeitet.
Muss das Geld dann trotzdem hier nochmal versteuert werden?