Muss für Feiertage auch Urlaub beantragt werden?
Ein Freund fliegt bald in den Urlaub. In seine Urlaubszeit fallen insgesamt 2 Feiertage. In seiner Firma wirds an Sonn- und Feiertagen auch gearbeitet. Ist es gesetzmäßig, dass der Arbeitgeber verlangt, dass auch für die Feiertage Urlaub genommen werden muss? Weiss das jemand wirklich genau ? Danke Euch vielmals.
8 Antworten
Für Feiertage muss in aller Regel kein Urlaub beantragt werden, da Feiertage, gemäß §9 Arbeitszeitgesetz, beschäftigungsfrei sind.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/9.html
Ihr Freund muss nur die Tage an denen er regelmäßig arbeiten muss mit Urlaub abdecken.
Beispiel 1:
Ihr Freund arbeitet an 5 Tagen in der Woche. Er möchte 2 Wochen Urlaub. Sein Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage.
Ihr Freund muss 12 Werktage Urlaub nehmen um 2 volle Wochen Urlaub zu erhalten. Sind in der Urlaubszeit 2 Feiertage, so muss Ihr Freund 10 Werktage Urlaub nehmen. Der Urlaubsantrag geht natürlich über den vollen Zeitraum (mit Sonn- und Feiertagen).
Beispiel 2:
Ihr Freund arbeitet an 5 Tagen in der Woche. Er möchte 2 Wochen Urlaub. Sein Urlaubsanspruch beträgt 24 Arbeitstage.
Ihr Freund muss 10 Arbeitstage Urlaub nehmen um 2 volle Wochen Urlaub zu erhalten. Sind in der Urlaubszeit 2 Feiertage, so muss Ihr Freund 8 Arbeitstage Urlaub nehmen. Der Urlaubsantrag geht natürlich über den vollen Zeitraum (mit Sonn- und Feiertagen).
Arbeitstage = Montag bis Freitag
Werktage = Montag bis Samstag
Peter Kleinsorge
Kommt auf die Definition im Arbeits- oder Tarifvertrag an. In der Regel bezieht sich der Urlaub auf Arbeits- oder Werktage. In ganz seltenen Fällen auf Kalendertage (z.B. Künstler). Urlaub an Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich, da diese Tage grundsätzlich arbeitsfrei sein müssen. Wenn an diesen Tagen eine Pflicht zur Arbeit besteht, muss ein Ersatzruhetag gewährt werden, der den gleichen Stellenwert wie der Sonn -oder Feiertag hat. Im Grunde ist es eigentlich egal, ob dann an diesem Feiertag der Urlaub steht. Wichtig ist dann, dass an dem Ersatzruhetag kein Urlaub genommen werden muss. Es kommt vielmehr darauf an, wie viele Urlaubstage aufgewendet werden müssen um eine Woche Urlaub zu erlangen.
Für die Sonntage darf er das auf keinen Fall. Weiß nicht, wie das mit den Samstagen ist...
mit urlaubstagen sind werktage gemeint
Eigentlich nicht, aber es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag drinne steht, denn wenn dein Freund Sonn- und Feiertags arbeiten muss, steht in ja ein weiter freier Tag zu (für jeden gearbeiteten Son/Feiertag. Am besten mit dem Arbeitgeber oder dem Zuständigen für Urlaub besprechen.
Und darauf Achten was im Arbeitsvertrag drinne steht, Urlaubstag : Werktage oder Tage, da gibts ne Unterschied ...