Muss er unterhalt zahlen wenn er arbeitslos ist?

7 Antworten

Eine unterhaltspflichtige Person muss Unterhalt zahlen, wenn dieser tituliert ist - und dann in der im Titel festgeschriebenen Höhe.

Arbeitslosigkeit entbindet nicht von dieser Verpflichtung bzw. reduziert sich die Höhe des Unterhaltes auch nicht "automatisch".

Erst, wenn eine unterhaltspflichtige Person einen bestehenden Titel abändern lassen hat (durch Nachweis der ggf. fehlenden Leistungsfähigkeit...), "darf" sie ggf. weniger oder keinen Unterhalt mehr zahlen.

Bei 2000 Euro Arbeitslosengeld (da muss er ja zuvor fast 3000 Euro netto verdient haben) ist er selbstverständlich weiter in der Unterhaltspflicht. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, da fließen neben seinem Einkommen auch andere Faktoren (z.B. weitere unterhaltsberechtigte Kinder) rein. Vermutlich muss er jetzt etwas weniger zahlen.

Gibt es einen Unterhaltstitel (also ein urteil vom Gericht, wie viel er zahlen muss) kann er nicht einfach mal so weniger zahlen, sondern muss eine Änderung bei Gericht beantragen.

Ja eigentlich schon aber ich glaube da übernimmt der Staat/Jugendamt das erstmal und er muss das zurück zahlen sobald er einen Job hat.

Danke für die schnelle Antwort. Er bekommt 2000 Euro und ich bekomme pro Kind nur 100. Kann ich irgendetwas machen, dass ich mehr bekomme?

@VaniGraf

Ich bin mir nicht sicher. Es gibt so eine Tabelle wo drin steht wieviel er Zahlen MUSS. Falls er dies nicht zahlt kannst du auch Unterhalt einklagen. Geh am besten mal zum Jugendamt die können dir das alles ganz genau zu deiner Situation erklären.

@SamiKeeks

Hallo,

Ich habe damit gute Erfahrungen. Da du wohl kaum glatte 100€ bekommst liegt wahrscheinlich daran, das du möglicherweise noch bei deinen Eltern wohnst wo du Miete, Essen, etc natürlich sparst. Wäre dies nicht der fall, würdest du mehr bekommen. Er muss Zahlen. Aber wie SamiKeeks richtig geschrieben hat, übernimmt das, dass erstmal das Jugendamt. Aber er muss jeden Cent abbezahlen. Hat aber aber zb einen Job, weigert sich aber zu zahlen, geht er dafür ins Gefängniss. Aber btw, 2000€ für einen Arbeitslosen ist schon recht viel. Das bezweifle ich sehr stark an.

@Francesco1996

die Höhe des Unterhalts für die Kinder hat doch nichts damit zu tun wo die Mutter der Kinder wohnt , erzähle doch hier nicht so einen Unsinn , nachher glaubt das noch jemand ......... die Höhe des Unterhalts richtet sich nur nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen .....

Einfach einstellen kann er die Zahlung nicht. Er muss dem Familiengericht sein neues Einkommen belegen.

ja, das muss er, so weit er nicht unter den Selbstbehalt von dann 880 Euro faellt.