Muss er ins Gefängnis? Fahren ohne Fahrerlaubnis

5 Antworten

Auf Fahren ohne Fahrerlaubnis steht zunächst tatsächlich auch eine Haftstrafe an. Allerdings wird diese meist nur in grob vorsätzlichen Fällen angewandt, wenn also jemand wirklich regelmäßig, also mehrmals im Monat, erwischt wird. Oder wenn das Ganze auch schon über Jahre läuft. Und natürlich auch, wenn Vorstrafe bestehen.

Ist Ihr Freund aber "unbescholten", so wird das Gericht es in der Regel bei hohen Tagessätzen, evtl. Sozialstunden und schlimmstenfalls Haft auf Bewährung belassen.

Der Gang zum Verkehrspsychologen (freiwillig mit Anmeldevertrag) könnte übrigens Wunder bewirken, da Einsicht in das Fehlverhalten besteht und daran gearbeitet wird.

Ich weiß es nicht sicher, aber ich glaube, er muss bloß eine Strafe zahlen, und wenn er diese Strafe nicht zahlen kann/will, muss er für ein paar Tage oder Wochen (je nachdem, wie hoch die Geldstrafe ist) ins Gefängnis.

Da er offenbar unbelehrbar ist, muss er schon mit einer drakonsichen Strafe rechnen ....

eine Vielzahl von Tagessätzen dürfte das werden ... und wenn man die nicht berzahlt, muss man tatsächlich für jeden nicht gezahlten Tagessatz einen Tag "brummen"

theoretisch geht da schon Knast, denke aber nicht dran. Geht hin zur Verhandlung und laßt euch anwaltlich vertreten. Das kann man nicht vorhersagen.

Nur mal als Anmerkung:

Wenn dein Freund wegen Drogen oder Alk. zur MPU muss, wird er durch das FoF sehr wahrscheinlich eine zweite Fragestellung bei der nächsten Begutachtung bekommen. D.h., er muss sich auch darauf entsprechend vorbereiten....

Wenn du weitere Infos haben möchtest, schau mal hier auf meine Profilseite, da steht ein Link....