Muss er die Miete zurückzahlen?

5 Antworten

Natürlich muss der Vermieter die überzahlte Miete umgehend zurück überweisen.

Das darf nicht länger als 2 Wochen dauern.

Der Vermieter hat überzahlte Beträge unverzüglich wieder zu erstatten!

Hallo,

du hast sicherlich in deinem Verwendungszweck sowas wie Miete aufgeschrieben wenn du dies deinem Vermieter schilderst dann sollte er dir das Wahrscheinlich mit der Kaution falls gezahlt mit überweisen das wäre am einfachsten.

Die andere möglichkeit ist das du zur bank gehst denen sagst die sollen das zurück überweisen ich glaube da war eine gebühr fällig allerdings nehme ich deinem Text heraus das das verschulden bei der Bank liegt da diese den Dauerauftrag zuspät stoniert haben dabei gilt gibt es glaube auch hier eine frist von 1 Tag wenn ich mich nicht irre.

die 3 möglichkeit ist das du ein schreiben aufsetzt mit einer frist von mindestens 2 Wochen in dem du ihn auffordest die genannte summe von deinem Dauerauftrag zurück zu überweisen am besten mit einem hinweis das du ansonsten weitere Rechtliche schritte einleitest (Das ganze per Einschreiben mit Rückschein so das du was in der hand hast)und dann wenn nach dieser Frist immer noch nichts passiert ist zum Anwalt, weil Anwalt wird meistens nichts anderes tun als auch so einen schreiben aufzusetzen und das kostet was am betsen mit in dem schreiben stehen sollte ist das du ihm dann die weiteren kosten für Anwalt etc. mit auferlegst .

MFG Manderlay

Lieber Einwurfeinschreiben statt mit Rückschein. Außerdem würde ich nicht sofort mit rechtlichen Schritten drohen, schhließlich war es nicht die Schuld des Vermieters. Ein einfacher Hinweis, dass versehentlich per Dauerauftrag überwiesen wurde mit der Bitte zurückzuüberweisen reicht vollkommen aus.

@Genesis82

Stimmt schon das wäre wohl der 2 brief der dan zum vermieter geht ... sorry mein Fehler

Natürlich muss er die zu unrecht erhaltene Mietzahlung wieder zurück überweisen. Über die Dauer kann ich nichts sagen aber ich denke das sollte sehr zügig erfolgen.

Ja, das muss er erstatten. Ruf an und weise ihn auf den fehler hin/ bitte um Erstattung.

Bzw. schreib einen höflichen Brief darüber. Setz ihmeine nette Frist von 14 Tagen

Sehr geehrter Herr xy, leider wurde mein Dauerauftrag versehentlich noch einmal ausgeführt, so dass Sie noch einmal Miete erhalten haben.

Da ich ich zum.. ausgezogen bin, bitte ich Sie um Erstattung der zuvielgezahlten Monatsmiete bis zum..

Mit freundlichen.. usw