muss enthaltene mehrwertsteuer im bestellprozess extra angezeigt werden?
wäre es auch noch rechtlich wenn nur der gesamtbetrag im onlineshop angezeigt wird (inkl. mwst) ohne extra die enthaltenen mwst anzuzeigen ?
2 Antworten
Dem Verbraucher musst Du sogar den Preis incl. der MwSt angeben. In der Rechnung sollte die MwSt extra ausgewiesen sein, damit gewerbliche Kunden ihre Ansprüche gegenüber dem Finanzamt geltend machen können.
Ja, ist es!
Nehmen wir als Beispiel amazon.de. Dort wird im Bestellvorgang bzw. bei jeder Ware unter dem Preis "alle Preisangaben inkl. Mwst" angezeigt. Das wiederrum sorgt dafür, dass diese Steuer dann nicht mehr extra angezeigt werden muss.
Wenn soetwas allerdings nicht dran steht, dann muss diese noch extra im Bestellvorgang aufgelistet werden, da der Kunde dann einer Täuschung unterliegt! :)
Dort muss dabei stehen, dass es inkl. Mwst sein muss! Sonst müsst ihr eben die Steuer im Bestellvorgang extra aufweisen. :)
ok vielen dank!:) also es steht überall an den preisen dran :) reicht es dann auch wenn nur "gesamtbetrag" da steht und nicht extraa besamtbetrag inkl mwst? das können wir nämlich nicht umstellen