Muss eine Tageszulassung im Kaufvertrag stehen?

6 Antworten

Hallo, ich glaube nicht,daß es im KV stehen muß...aber als ich damals meinen Wagen gekauft habe,hat der Verkäufer diese Tageszulassung im Gespräch erwähnt ,bzw.ist gezielt darauf eingegangen,das ist nämlich plötzlich keine geringe Summe,um die das Auto letztendlich billiger wird.... Allerdings bist Du dann auch nicht mehr der 1.Besitzer....bei einem späteren Weiterverkauf...

MfG

Eine Tageszulassung kann durchaus immer noch ein Neuwagen sein, siehe dazu das Urteil des Bundesgerichtshofes VIII ZR 109/04. Eine Tageszulassung allein macht aus einem farbikneuen Fahrzeug also keinen "Vorführwagen" oder gar "Gebrauchten". Tatsächlich ist die Tageszulassung eine Möglichkeit, einen recht hohen Rabatt zu gewähren.

dann haben die dich über den tisch gezogen - bei einer zulassung - auch wenn es nur eine tageszulassung ist, hast du sofort einen wertverlust vom fahrzeug .... wenn die dir den neuwagenpreis abgeknöpft haben, dann würde ich da schon mal nachfragen..... das auto braucht keinen km gefahren zu sein - egal - wenn der zugelassen wurde, dann hat der schon gut wertverlust ......

Der Anschaffgungspreis war schon günstig, da es sich um ein EU-Fahrzeug handelte. Trotzdem gab es keinen Hinweis auf eine Tageszulassung.

@tillmma

"oder reicht ein mündlicher Hinweis?" - Gab es nun mündlich einen Hinweis oder nicht?

mit einer tageszulassung ist es kein neuwagen mehr. ( aus meiner sicht ) eher ein vorführwagen. und das gibt einen preisnachlass. gehört meiner meinung nach in den kaufvertrag )

Vorführwagen? Es gibt meistens Rabatt.