Muss eine Kündigung mit Einschreiben/Rückschein versandt werden
Ich selber verschicke Kündigungen immer als Einschreiben/Einwurf. Für mich war wichtig, dass ich ein Einlieferungsbeleg in den Händen halte. Jetzt habe ich das Problem, dass eine Kündigung nicht angekommen ist. Nach Auskunft der Post, ist der Brief defenitiv nicht angekommen, über den Verbleib des Briefes kann man mir auch nichts sage. Ich habe das dem Unternehmen, wo die Kündigung hin sollte, mitgeteilt. Da bekam ich zur Antwort, das wäre mein Problem, Kündigungen wären nur zulässig per Rückschein, ich müsste mit dem Rückschein nachweisen, dass die Firma die Kündigung erhalten hat. Jetzt wäre die Kündigungsfrist abelaufen. Stimmt das so?
6 Antworten

ja. Man muß zwar nicht per Einschreiben kündigen und auch nicht per Rückschein. Aber nur mit Rückschein hast du etwas in der Hand, daß die Kündigung erhalten wurde. Ein Einwurfeinschreiben sagt ja nur aus, daß du es abgeschickt hast. Für Kündigungen ist aber der Eingang maßgeblich, nicht der Stichtag an dem es abgeschickt wurde. In deinem Fall hast du also Pech gehabt, bekommst aber wenigstens das Porto vom Einschreiben zurück

Kündigungen müssen nicht per Einschreiben versandt werden; man muss nur irgendwie nachweisen, dass man gekündigt hat. Ich bitte in Kündigungsschreiben immer um schriftliche Bestätigung meiner Kündigung; ist das einfachste.

Mache ich auch, nützt aber leider nichts, wenn die Kündigung nicht ankommt.

Die Post konnte mir nur mitteilen, das unter der angegeben Einschreibenummer an diese Adresse kein Brief zugestellt wurde. Bestätigen, möchten die mir nichts.

Es wäre clever gewesen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet zu haben...
Nun steht " Aussage gegen Aussage " Du musst nachweisen, dass Du tatsächlich gekündigt hast und das wird schwierig...
Hast Du wenigstens eine Bescheinigung über das Einwurf-Einschreiben???
Dann könntest Du noch Chancen haben Deine Kündigung zu untermauern...
Auch über den Ablauf der Kündigungsfrist mach Dich nochmal schlau, nur , weil die Firma das behauptet kann es ja sein, dass Du noch ein paar Tage hast etwas zu unternehmen...

Um Clevernis geht es hier nicht. Wie sieht die Rechtslage aus? Muss eine Kündigung immer per Rückschein versandt werden?

Nein, sie muss es nicht, aber was dann passiert haben wir ja gerade lesen können...
Der Arbeitgeber muss aber nachweisen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch).
Den Zugang der Kündigung muss stets der Kündigende nachweisen. Hierbei entstehen häufig Probleme, zum Beispiel, wenn Einschreiben nicht von der Post abgeholt werden." Denn auch beim Einschreiben muss die Zustellung vom Arbeitgeber beweisen werden.
Das reine Hinterlassen des Benachrichtungszettels über das Einschreiben gilt aber nicht als Nachweis: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2001 gilt eine Kündigung per Einschreiben erst dann als zugegangen, wenn der Brief tatsächlich zugestellt oder bei der Post abgeholt wurde (Az.: 21 Ca 2762/01).
Ich gehe davon aus, dass auch der Arbeitnehmer ähnliche "Beweispflichten hat"...
gefunden bei:
http://www.aol.de/Karriere-Arbeitsrecht/Formalitaeten-Kuendigung-wirksam-1824282123-2.html

Hier geht es nicht um eine Job-Kündigung. Es wurde ein Abo gekündigt.

Nichtsdestotrotz musst du als der Kündigende die Zustellung beweisen.

@ skywlker66 Das wusst ich nicht, Deine Frage war demnachnicht präzise genug gestellt...
Also es geht um Abo-Kündigung...
Dafür hat man ja immer eine gewisse Frist einzuhalten...
Naja, wenn ich mir das recht überlege ist trotzdem eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein sinnvoll...
Was auch immer Du kündigst, Du musst ja nachweisen können, dass Du es tatsächlich getan hast...

Böse Buben behaupten auch gern einmal, dass in dem Umschlag nur leeres Blatt Papier drin war.
Ich bin dazu übergegangen, in wichtigen Fällen ein Fax vorabzusenden (Beweis Übertragungsprotokoll; dort ist ja normalerweise auch eine Kopie des Inhalts abgebildet) und per Einwurfeinschreiben das Original hinterherschicke.
Die ganz Harten stellen mit Gerichtsvollzieher unter Vorlage des Inhalts (Zeuge) zu.

nicht ganz, da du per Einschreiben gekündigt hast, gehe ich mal davon aus, das du rechtzeitig gekündigt hast. Hast du noch eine Kopie der Kündigung in der Hand? Für den Verlust auf dem Postweg kannst du nichts, aus diesem Grund sollte es spätestens auf dem Rechtsweg geklärt werden können, evtl. mit der Post als Zahlender Dritter für Unkosten usw...

Natürlich habe ich eine Kopie der Kündigung. Auch habe ich einen Einlieferungsbeleg. Darum geht es ja nicht, die juristische Abteilung dieser Firma behauptet, der Einlieferungsbeleg dient NICHT als Nachweis

und was hätte der Firma in diesem Fall der Rückschein genützt? Den hätte sie auch nur unterschreiben können, wäre der Brief angekommen... Am Besten du fragst einen Anwalt (Erstberatung liegt ich glaub um die 10 Euro)

Die Auskunft kam von einem Anwalt.

aber mit Sicherheit nicht von deinem!

Natürlich gilt der Einlieferungsbeleg nicht als Beweis. Genau so wenig wie ein Rückschein. Die einzig sichere Zustellungsart ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Kann den jeder Anwalt was anderes sagen?

''Erstberatung liegt ich glaub um die 10 Euro)''
Erstberatung kann bzw. darf lt. RVG bis zu 260 € kosten.

wieso denn nicht? Eine Erfahrung aus dem Leben 2 Anwälte 3 Meinungen... (gilt im übrigen auch für Ärzte...)
was aber hier auch nichts gebracht hätte, da das schreiben ja auf dem Postweg weggekommen ist, wie sollte dann der (Nicht)Eingang bestätigt werden können. Abgesehen davon, einige schwarze Schafe erhalten komischerweise ihre Post immer erst ganz kurz NACH Ablauf der Kündigungsfrist...