Muss eine Haushaltshilfe die von der Krankenkasse bezahlt wird dafür Steuern zahlen?
Ich habe im Zeitraum von Ende Januar bis Mitte März von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen. 3 Freundinnen (Hausfrauen, kein Harz 4 o.ä.) haben sich die Zeit aufgeteilt und waren jeweils 6 Stunden da. Dabei ist für jede ein "Verdienst" von ca. 600 Euro über diesen Zeitraum von 6 Wochen entstanden. Die Kasse erstattet mir die Zahlungen. Nun meine Frage : Sind die Einnahmen für meine Freundinnen steuerpflichtig? Bei der Krankenkasse muss man ja nur Namen und Adresse der Person angeben und ob die Person verwandt ist.
4 Antworten
Waren die denn angemeldet?
Hier Infos: http://www.finanztip.de/haushaltshilfe/
Wenn nicht, handelt es sich hier um Schwarzarbeit, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Bei den Hauhaltshilfen sind das Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bzw. bei Minijob steuerfrei.
Nun meine Frage : Sind die Einnahmen für meine Freundinnen steuerpflichtig? Bei der Krankenkasse muss man ja nur Namen und Adresse der Person angeben und ob die Person verwandt ist.
Die Damen / Haushaltshilfen müssen die Einnahmen in jedem Fall offiziell angeben.
Einnahmen sind generell zu versteuern. Tut die Person das nicht, kann sie wegen Steuerhinterziehung Ärger kriegen.
Natürlich.