Muß eine Garagenwand verputzt werden?
Wir haben folgendes Problem: wir haben vor zwei Jahren neu gebaut und unser Nachbar hat an unser Grundstücksgrenze direkt seine Garage gesetzt. Dies ist auch völlig ok. Leider ist diese Garage zu unserer Seite hin im Rohbau, heißt, dass die Kalksandsteine nicht verputzt sind. Das ist jetzt schon seit zwei Jahren so und da es unsere HaustürSeite ist, ist das natürlich total hässlich. Meine Frage ist jetzt, ist der Nachbar nicht verpflichtet, die Seite ordnungsgemäß zu verputzen und zu streichen. Gibt es dafür irgendwelche Regelungen? Hat jemand dazu Rat?
2 Antworten
Ja die kann es geben. Und zwar erst einmal generell in der Bauordnung, die eine gestalterisch angepasste Bauweise vorsieht. Außerdem steht im Bebauungsplan des öfteren auch etwas von der Farbe und des Types, mit dem die Bauten in ihrer Fassade erstellt werden müssen.
Das einfachste ist für dich der Gang zum Bauordnungsamt. Diese sind nach Prüfung verpflichtet, dem Nachbar ein entsprechendes Schreiben zuzustellen und ihn aufzufordern, das Baurecht einzuhalten.
Nö, das kann er machen wie er will.
Er kann sie sogar in rosa mit hello Kitty streichen...
Ja, von mir aus, streicht er die auch rosa mit Hello Kitty, freuen sich meine Kinder. Aber es sieht immer noch besser aus als ROHBAU. Ich meinte immer, dass in Neubaugebieten einige Richtlinien einzuhalten sind, wie hoch die Bauten sind, welche Dachneigungen, ob Klinker , verputzt etc. dann müsste sowas doch auch geregelt sein? Vielleicht ist das von Kommune zu Kommune auch unterschiedlich.