Muss eine Brandschutzwand als Wohnungstürwand zum Treppenhaus im Mehrfamilienhaus stehen??

5 Antworten

Zunächst mal gibt es kein Brandschutzwände sondern Brandwände.

Wie Wände ausgeführt werden müssen ergibt sich aus der BauO des jeweiligen Bundeslandes. In Bayern ist das die BayBO https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO

Wie notwendige Treppenräume ausgeführt werden müssen steht im Artikel 33 BayBO: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-33

Deine Frage lässt sich hier nicht abschließend beantworten, dazu müsste man die bauliche Anlage im Detail kennen. Wenn das Gebäude aber nicht der BayBO entsprechen würde dürfte es von der unteren Bauaufsichtsbehörde keine Betriebsgenehmigung geben.

Danke, die Seite hab ich schon genutzt aber nicht den Treppenhausteil gesehen
Für mich ist es dann doch irgendwie abschließend geklärt:

Da es sich um die Wand zum direkten Eingang ins Treppenhaus handelt, der ja ein notwendiger Treppenraum ist (so wie ich das verstehe):

Zitat:"

Die Wände notwendiger Treppenräume müssen als raumabschließende Bauteile

1.

in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 die Bauart von Brandwänden haben,

2.

in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmend und

3.

in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 feuerhemmend

"
Da das Haus noch höher gebaut wird mit einem zusätzlichen Stockwerk ist es mindestens Gebäudeklasse 3.
Danke für den Link :)

was war vorher drinn?

um auf Nummer sicher zu gehen, Erkundigung beim Bauamt einholen

Vorher war keine Wand drin, die kommt jetzt :D
Wir wollen halt eine Katzenklappe durch die Wand haben, was aber bei einer Brandschutzwand ja nicht wirklich toll ist für den Brandschutz.
Wenn aber gar keine Brandschutzwand dort sein MUSS dann können wir auch unsere Katzenklappe durchbauen :)

Ich würde sagen, auf jeden fall eine gemauerte Wand,

kein Trockenbau aus Gipskarton oder ähnlichem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gefährliche Frage im Internet, weil es in den Bundesländern verschiedene Bauverorndungen gibt. Aus dem Grund würde ich mich eher vor Ort erkundigen...

Wohne in Bayern / Nürnberg

@MaxiMalCore

Kenne mich in Bayern nicht aus, würde an Deiner Stelle im Landratsamt - Baurecht anrufen...

Dafür gibt es eine Brandschutzverordnung, die du beim Mietrecht findest. Aber so, bräuchte man eigentlich keine.