Muss eine Band ein Gewerbe anmelden und Mehrwertsteuer bezahlen wenn sie eigene CD's verkaufen?

4 Antworten

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Es gibt tatsächlich einen Freibetrag, den man dazuverdienen kann, ohne Steuern zu zahlen:

  • bei privaten Veräußerungsgeschäften: §23 (3) Satz 5: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat. >> und der gilt ja dann für jedes Bandmitglied!

    • dann gibt es noch den Härteausgleich (§46(3)): er gilt nur für Arbeitnehmer und besagt, dass Nebeneinkünfte (neben dem Arbeitslohn) nur besteuert werden, wenn sie mehr als 410€ betragen. Zwischen 410 und 820€ gibt es eine besondere Berechnung, eben den Härteausgleich.... ist etwas kompliziert das Ganze und ich bin mir nicht sicher, ob es für CD-Verkauf zutreffen würde?

    • wegen der Umsatzsteuer würdet ihr sicher unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen, müßtet also keine USt zahlen, (aber trotzdem eine USt-Erklärung abgeben).

da es kein Gewerbe ist, und ihr also auch keines anmelden müßt, müßt ihr euch mal schlau machen, was ihr dann anmelden müßt? Wenn nichts, dann könntet ihr in Ruhe abwarten, was überhaupt für ein Gewinn gemacht wird...

Ich hoffe, ich konnt etwas helfen...

Es handelt sich nicht um gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) sondern um Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), da die Tätigkeit künstlerisch ist. Es muss also kein Gewerbe angemeldet werden. Dennoch sind die Einkünfte einkommensteuerpflichtig. Für die Band ist eine Feststellungserklärung zu erstellen, in der der Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt wird.

Umsatzsteuer fällt an, sofern der Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro pro Jahr überschreitet.

Ferner können u.U. Beiträge zur Künstlersozialkasse anfallen. Das lässt sich aber nicht pauschal sagen.

Die Kleinunternehmerschaft muss aber beim Finanzamt erklärt werden (am besten an das Finanzamt schreiben) und dann dürfen keine MWSt in Rechnungen ausgewiesen und keine Vorsteuern abgezogen werden.

@Yummy

Nein, die Kleinunternehmerschaft muss dem Finanzamt nicht gesondert angezeigt werden. Es muss nur angezeigt werden, wenn man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen will (Option).

normalerweise muß man ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt prüft die Unterlagen und man wird zur Umsatzsteuer gebeten. Vorauszahlung selbstverständlich. Auch muß, wenn es gewerblich ist, Sozialabgaben bezahlt werden. Genaues würde ich mal beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen

gute Antwort! - Schreibfehler.. ;)

@basti07fantasti

Hab ich jetzt dreimal gelesen. Weder die gute Antwort noch der Schreibfehler wurde gefunden.

Sie müssen die Umsatzsteuer vom erzielten Bruttobetrag an das Finanzamt abführen. Mit den 400 € Nebeneinkommen hat das überhaupt nichts zu tun