Muss eine Ausländerin nach der Scheidung nach 2 Jahren Zusammenleben aus Deutschland ausreisen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider schreibst Du nicht dazu, was Dein Aufenthaltsstatus ist, für gewöhnlich werden die Behörden aber sehr schnell, sehr hellhörig, wenn genau nach den 2 Jahren, die mindestens erfüllt werden müssen, eine Trennung erfolgt, da wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Dir entweder bei der Ausländerbehörde selbst oder bei einem Fachanwalt für Ausländerrecht entsprechenden Rat einzuholen, da dies nicht mein Fachgebiet ist, kann ich mir jedoch vorstellen, dass man Dir ggf. den Status in Deutschland verbleiben zu dürfen, nicht anerkennt, wenn die Ehe jetzt gescheitert ist und Du Dich trennst, ich bitte auch, nicht zu denken, dass ich Dir hiermit empfehle unglücklich verheiratet zu bleiben, aber Du musst Dir auf alle Fälle über eine Beratung wie vorab genannt Klarheit verschaffen, wenn diese Antwort geholfen hat freue ich mich über ein Hilfreich, alles Gute

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Mein Aufenthalt ist bis Dezember 2011 begrenzt. Ich darf ganz normal arbeiten. Es wurde schon 2 mal verlängert. Außerdem bin ich in der Ausbildung, voraussichtlich beende ich sie 2012, also nach Ablauf meines Aufenthaltes. Würde Ausländerbehörde zumindest mir meine Ausbildung zu Ende machen lassen?

Außerdem, habe ich gehört, dass man mindestens 3 Jahren verheiratet sein muss, damit man unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bekommt. Oder sind das doch 2?

Hallo ! Ich habe auch die selbe situationen wie du .Ich habe gesehen du bist geboren am 1990 .Seit wann bist du denn hier in Deutschland ? also ich bin auch jezt in eine Ausbildung und verheiratet aber leider unglücklich und komme auch nicht aus EU land .Wüde mich freuen wenn wir uns austauschen können.