Muss eine alte Ölheizung zwingend getauscht werden?

11 Antworten

Nein!
Ich bin zwar ein erklärter Gegner der Ölverbrennung für individuelle Heizzwecke, da hierdurch dieses für andere, deutlich notwendigere Anwendungen unwiederruflich verloren geht, sehe jedoch andererseits die Probleme vorhandener Bestandsanlagen.

Für Neubauvorhaben gehört Ölverbrennung als individuelle Energieversorgung für Hzg + WW als verboten!!!

Bei Öl-Bestandsanlagen existiert meist erhebliches Optimierungspotenzial, welches sowohl der Gemeinschaft, als auch dem Geldbeutel des Betreibers zuträglich ist, da hier nicht selten Anlagenaufwandszahlen > 2,5 zu finden sind.

Aufpassen, so viele deutsche legen so vieles falsch aus, versuchen allzu gesetzeskonform zu sein und glauben zu gerne, das was sie glauben sollen!

Erstens sind diese ENEV keine Gesetze sondern Verordnungen. Also sinngemäß Empfehlungen und dienen vor allem in diesem wirtschaftlich orientierten System einzig dafür, dass die Interessen der entsprechenden Lobby die bei den Parteigenossen vorsprachen, möglich werden.

Diese Lobby will vor allem eines, Geld verdienen und das am Besten alle paar Jahre gesichert. Ähnlich sicher, wie alle Hersteller von egal welchen Artikeln mit der geplanten Obsoleszens regelmäßig für Umsatz und Gewinn sorgen.

Drittens, keine Regel ohne Ausnahme. Diese Ausnahmen werden natürlich nie so publik gemacht, dass sofort jeder Bürger die erkennen könnte. Außerdem, wer glaubt dass ausgerechnet die Lobbyverbände diese Ausnahmen erklären wenn man diese erfragt, glaubt wahrscheinlich noch an den Weihnachtsmann, Nikolaus und Klapperstorch.

Interessant ist, dass nicht die Heizungsverkäufer diese ENEV sehr kritisch hinterfragen und auf diverse Ausnahmen hinweisen, sondern Leute die sich super in den Fachbereichen auskennen und unabhängig sind.

Von den Abhängigen kann man eh nichts vernünftiges erwarten.
Teilweise soll auch mit so einigem Murks der Heizungsbranche aufgehört werden, das heißt, diese Gesippschaft sollte sich so mancher bisher übliche Murks nicht mehr leisten können, müssen gewisse bessere Arbeiten nachweisen. Aber auch diesbezüglich gelten Ausnahmen. Zum Beispiel gelten diese neueren Arbeits_qualitätsansprüche nur für Neubauten!
Bedeutet bei bestehenden Gebäuden darf weiterhin gemurkst oder vereinfachend gearbeitet werden. Da interessiert ENEV überhaupt nicht.

Wer nun glaubt, die ENEV gelte nur für Heizungsanlagen, täuscht sich.
So mancher Murks den sich andere Branchen bisher leisten konnten, sollte es auch nicht mehr geben. Gemeint sind damit die Baubranche und die Dämmungsbranche, Dämmindustrie. Nur werden diese Branchen noch etwas geschont, weil man sich zu sehr auf die Heizungsanlagen konzentriert.

Übrigens, nicht nur der VW Skandal macht sehr deutlich, mit was man es nicht nur bei VW zu tun hat. Wäre der Konzern nicht im Ausland aufgefallen, würden all die Mogelpackungen im Zusammenhang nicht nur mit VW weiter gemacht werden. Jetzt bemüht man sich eigentlich nur um Schadensbegrenzung, die Betrügereien werden als technischer Fortschritt angetan.

ENEV ist auch so ein Regelwerk das den angeblichen technischen Fortschritt hervorheben soll. Eine der vielen Mogelpackungen, die kaum jemand richtig verstehen kann. Beim Steuergesetz blicken nichtmal die angeblichen Experten durch, wegen zuviel Verordnungen. ;-)

Ich will absichtlich noch einen drauf setzen, auf meine kritischen Bemerkungen. Angenommen alle Heizungen mit mehr als 20 KW Leistungsvermögen müssten erneuert werden. Dann frage ich mal wieviele Autos die ja nichts anderes sind als fahrbare Blockheizkraftwerke ab wieviel PS müssten dann auch betroffen sein? 1 KW = 1,36 PS.

Und wie alt ist dein Auto?

@zorngickel

was soll diese sinnfreie Frage? Selbst sehr alte Oldtimer dürfen gefahren werden, wenn sie TÜV haben, der Zulassung entsprechen!

Unsinn ist das nicht. Das sind wie so oft im wirtschaftlich orientierten System Geldmacherei, organisierte Abzocke, organisierte Machenschaften.

Was also ist zu erwarten, wenn du diese Organisationen befragst? Nur deren Interessen, Betrachtungsweisen und Wahrheiten.

Da man aber ohnehin keine mündigen Bürger möchte, sind sehr viele ohnehin von einer anderen Organisation manipuliert worden. Interessenvertreter gibt es viele. Nicht nur private TÜV's machen Gefälligkeitsgutachten, nicht nur der ADAC bevorzugte gewisse Berichte, Tests für seine Zahler. Wird nur zu oft vergessen, wie so einiges organisiert ist und was man zu hören bekommt.

Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden. Das legt die zum Mai 2014 in Kraft getretene Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) fest. Eigentlich soll die Pflicht zum Einmotten alter Heizungen helfen, den CO2-Ausstoß zu mindern, allerdings sorgen verschiedene Ausnahmeregelungen dafür, dass einige alte Heizungen erhalten bleiben. Wer bis wann eine neue Heizung braucht.


Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen demnach bis spätestens 2015 ausgetauscht werden. Heizkessel, die vor dem 01. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Für alle nach dem 01. Januar 1985 eingebauten oder aufgestellten Heizkessel gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren.



euer örtlicher Bezirksschornsteinfeger Regelt das mit dem Austausch und sonst keiner also lauffen lassen bis der kübel auseinanderfällt , oder ihr habt kein Geld für eine neue Heizung dann muß  man  einnen Antrag beim Baurechtsamt stellen beim Örtlichen ( Ausnahme/oder Härtefall)