Muss ein Vermieter vor Einzug in die neue Wohnung Mängel beheben?

7 Antworten

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben (und währender Mietzeit zu erhalten) hat. Zerstörte Türen entsprechen dieser Vorgabe wohl eher nicht. Im Übergabeprotokoll sollten deshalb diese und evtl. weiter Mängel protokolliert und der Beseitigung befristet vereinbart werden. Würde in Folge dem Mangel bei Verfristung nicht abgeholfen, wärest du berechtigt selbst die Abhilfe zu beantragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufzurechnen. Das Recht auf Reparatur ist unverjährbar.

Das kommt darauf an, was vereinbart wurde.

In der Regel findet ja eine Übergabe statt, in welcher die Mängel der Wohnung aufgelistet werden. Anschließend verhandelt man, was mit diesen Mängeln passieren soll. Und je nachdem, welches Ergebnis man dort erzielt, werden die Mängel noch vor Einzug, erst danach oder auch ggf. gar nicht behoben.

In den meisten Fällen eigentlich schon .. ich kenne das zb wenn man auszieht, dass man alles so hinterlassen muss wie man es vorgefunden hat .. du kannst ja mit deinem Vermieter mal darüber reden :) Viel Glück !

es wäre sicherlich besser gewesen bei der ersten Besichtigung, bzw. vor Unterzeichnung des Mietvertrages dies alles zu regeln. Jetzt besteht nur bei Erstellung einer Mängelliste noch die Möglichkeit, anschließend einen Einzug in Frage zu stellen. Doch dies scheitert an der Situation und deshalb wäre nach Einzug eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Ankündigung einer sonst vorgenommenen Mietkürzung - im angemessenem Rahmen - . Hierfür bitte den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Du kannst die selber reparieren lassen und bei Deinem Auszug dem Vermieter in Rechnung stellen.

Genaugenommen wäre das aber unbedingt Sache der Hausverwaltung, die nur den Vermieter vertritt. Hättest Du die Brüche selber verursacht, könntest Du Deine Hausrats/Glasbruch Versicherung in die Pflicht nehmen.

Du könntest auch so wieder ausziehen.

Meine HV hat mich jetzt aufgefordert, die Rechnung für 1,6m Schlauch für € 1,50 einzureichen, damit sie das mit der Miete verrechnen könnte.

Meldete ich ein Problem mit einem Fenster, einer Türe, hätte ich höchstens zwei Stunden später einen Handwerker im Haus.

Die Brüche wurden nicht durch mich verursacht, durch zukünftige (in den nächsten 2 Wochen) Bauarbeiten in der der Wohnung ist uns das eben aufgefallen.

So kenne ich das auch bei meiner jetzigen Hausverwaltung, die schicken sofort jemanden los.

Ich habe keine Lust dort so zu Wohnen, ihre Antwort war nur: So erheblich beschädigt können die Türen nicht sein sonst hätte sie es bei der Wohnungsübergabe der alten Mieter gesehen.

Fakt ist die Türen sind erheblich beschädigt. Da hätte die Dame mal etwas genauer hinschauen sollen.

Kann ich darauf bestehen?

@IsabelGr90

Selbstverständlich kannst Du drauf bestehen. Was man sieht, kann man schlecht abstreiten. Unbedingt im Übergabeprotokoll festhalten und auf Abhilfe dringen. Ggf. Frist setzen und ggf. danach Miete mindern. Vielleicht auch Ersatzvornahme veranlassen und mit der Miete verrechnen.

Aber Achtung: Wenn es nicht gerade die Wohnungstür ist, die defekt ist, sondern Innentüren, ist der Gebrauch der Wohnung dennoch nicht beeinträchtigt.