Muss ein Vermieter Nachtspeicheröfen mit Asbest austauschen?

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Du kennst den Zustand der Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags. Das schließt im Normalfall Mängelrechte aus. Dieser Fall weicht vom Normalfall allerdings insofern ab, als daß Nachtspeicheröfen nicht notwendigerweise Asbest enthalten müssen und selbst dann, wenn sie ihn enthalten nicht notwendigerweise Asbestfasern freigesetzt werden müssen in die Luft.

Folge für Dich: Ergibt sich eine konkrete Gesundheitsgefahr, muß der Vermieter auf seine Kosten erneuern. Du aber bist es, der diese Gefahr erst mal nachweisen mußt.

Erstmal Ruhe bewahren, nur weil das Wort "Asbest" fällt ist nicht gleich von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen. Auch in vielen Bodenbelägen, Wänden oder Decken in Gebäuden bis in die späten 70er Jahre ist Asbest enthalten. So lange die Öfen (bzw. Bodenbeläge etc.) aber unbeschädigt sind, ist in der Regel von keiner Gefährdung auszugehen.

Falls aber doch: dann ist der Vermieter verpflichtet, den Asbest fachgerecht zu beseitigen.

Meine Frage, sollte sich herausstellen, dass tatsächlich Asbest in den Öfen ist, bzw. eine Asbestbelastung und somit eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, ist der Vermieter dann verpflichtet die Öfen auszutauschen?

Ja er ist dazu verpflichtet.

In folgendem Link steht wie man vorgehen soll:

http://www.zuhause.de/nachtspeicherheizung-entsorgen-vor-und-nachteile/id_53385916/index

dass möglichweise Asbest in den Öfen (sie sind schon älter) sein könnte. 

Das kann ein Fachmann überprüfen:

Über die Nummer am Gerät könne ein Elektriker herausfinden, ob es ein Asbestrisiko gibt. 

MfG

Johnny