muss ein vermieter immer den günstigsten anbieter zb. gas für seine mieter suchen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es dir mit deiner Frage um den Brennstoff für die zentrale Heizungsanlage geht, ein klares JA. Der Vermieter ist verpflichtet, nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip zu handeln, also auch den günstigsten Gasversorger zu suchen. Geht es um deinen Gasherd, so bist du persönlich Vertragspartner bei dem entsprechenden Versorger, da ist es dir überlassen, zu wechseln.

hi, aber das würde doch bedeuten, das er jedes halbe Jahr guckt wer denn nun günstiger ist. Das kanns doch auch nicht sein. (in Bezug auf Immer und günstigster)

@Tabaluga1961

Tabaluga, solltest du mich so missverstanden haben? Natürlich kann ich nicht monatlich wechseln, zumal ja Lieferverträge über Jahre abgeschlossen werden. Man sollte aber trotzdem rechtzeitig vor Ende der Mindestvertragslaufzeit prüfen, welcher Anbieter am Markt günstiger ist. Dazu wird ja auch ständig aufgefoirdert.

Sie drücken es FALSCH aus !

Der Vermieter darf NICHT UNWIRTSCHAFTLICH handeln.

Das ist aber etwas ganz anderes.

Es müsste schon eine erhebliche Unverhältnismässigkeit da sein, bevor ein /die Mieter ihn rechtlich wirksam auffordern könnten, z.B. andere Anbieter zu nehmen. Bestimmt nicht bei einigen Cent Unterschieden pro KW o.ä...

Die Entscheidung liegt beim Vermieter.

Nichts Anderes ist gesetzlich geregelt.

@OnkelBerni

Es gibt das Wirtschaftlichkeitsgebot.Das findest du so auch in der Rechtsprechung wieder (kannst du ergooglen). Die Logik lässt den Schluss zu, dass nicht unwirtschaftlich gehandelt werden sollte. Informiere dich mal hier: http://www.vnr.de/b2c/finanzen/immobilien/das-wirtschaftlichkeitsgebot-fuer-vermieter.html

Nein, dazu besteht keine Verpflichtung

aber der Mieter kann ihn darauf hinweisen - und wenn die beiden ein gutes Verhältnis haben, wird der Vermieter den Tipp dankbar aufgreifen.

Nein.

Bis jetzt gibt es dazu keine Regelungen.

Also, der Vermieter entscheidet (z.B. bei einer Zentralheizung) über den Anbieter/Lieferanten etc...

nein - er muss schon wirtschaftlich handeln. Für sich privat macht ers ja auch.

@Tabaluga1961

Sie drücken es genau falsch herum aus !

Er darf nicht unwirtschaftlich handeln.

Das ist aber etwas ganz anderes.

Es müsste schon eine erhebliche Unverhältnismässigkeit da sein, bevor ein /die Mieter ihn rechtlich wirksam auffordern könnten, z.B. andere Anbieter zu nehmen. Bestimmt nicht bei einigen Cent Unterschieden pro KW o.ä...

Die Entscheidung liegt beim Vermieter.

Nichts Anderes ist gesetzlich geregelt.

Nein, ein Vermieter muss es nicht, er kann es aber machen.

Hallo Poolmann, Dein Vermieter ist nicht verpflichtet sich um den günstigsten Gasversorger zu kümmern! Wenn Du einen separaten Gasanschluß mit eigenen Zähler und Gasversorger hast, mußt Du Dich schon selber um einen günstigen Gasanbieter kümmern! Wirst Du aber mit mehreren Mietern über einen Gas-Hauptanschluss versorgt, bestimmt der Vermieter wer das Gas liefert! Das ist leider so! Das war Dir wohl auch beim Bezug Deiner Wohnung bekannt! Hoffe meine kleine Info war für Dich eine Hilfe Mit freundlichem Gruß, Hk.